Änderung der Richtlinie zur Krebsfrüherkennung beschlossen
Eine frühzeitige Diagnose bringt bei Darmkrebs entscheidende Vorteile der Behandlungsmöglichkeiten mit sich. Durch die Aufnahme des immunologischen Stuhltests in die Krebsfrüherkennungsrichtlinie soll künftig die Früherkennung von Darmkrebs weiter verbessert werden. Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat festgelegt, dass quantitative immunologische Tests (iFOBT) den derzeit verwendeten Guajak-basierten Test (gFOBT) ablösen sollen, so die Mitteilung des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).
Neue Tests versprechen bessere Ergebnisse
Den Angaben des Krebsinformationsdienstes zufolge haben zahlreiche Studien belegt, „dass neue Testverfahren nicht sichtbares Blut im Stuhl mit einer höheren Sensitivität und Spezifität nachweisen können.“ Zwar habe auch der bislang verwendete Guajak-basierte Test nachweislich zu einer Verringerung der Darmkrebstodesrate beigetragen, doch die immunologischen Tests versprechen laut Aussage der Experte noch bessere Ergebnisse. Daher habe sich der G-BA für eine Anpassung der Richtlinien zur Krebsfrüherkennung entschieden.
Der Beschluss ist nun durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu prüfen und bei einer Zustimmung könnten die Änderungen nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger bereits im Oktober in Kraft treten.
Detaillierte Regelungen beschlossen
Der Beschluss des G-BA sieht nicht nur eine Aufnahme der immunologischen Tests in die Richtlinien zur Krebsfrüherkennung vor, sondern regelt auch die Details, welche mit der Durchführung des neuen Testverfahrens zusammenhängen, berichtet das DKFZ. So sei festgelegt, welche Kriterien quantitative iFOBT erfüllen müssen, wer zu dem Kreis der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte zählt und wie die Auswertung der Tests und die Dokumentation aussehen soll. Laut Angaben des DKFZ werden der Beschlusstext und die Gründe zum Beschluss in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen wäre künftig möglich
Bei Zustimmung des BMG und Inkrafttreten des Beschlusses könnten künftig die Kosten für einen quantitativen immunologischen Stuhltest von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet werden, während dieser bislang als individuelle Gesundheitsleitung (IGeL) von Patienten selber bezahlt werden muss. Mittlerweile wurde „eine Reihe randomisierter Studien veröffentlicht, in denen verschiedene immunologische Tests direkt mit einem Guajak-Test verglichen wurden. Diese vergleichenden Untersuchungen haben gezeigt, dass immunologische Tests Darmkrebs und dessen Vorstufen noch häufiger entdecken können als der Guajak-Test“, berichten die Experten des DKFZ. Die Empfindlichkeit (Sensitivität) der Tests liege höher, was allerdings teilweise zu Lasten der Zielsicherheit (Spezifität) gehe.
Unterschiede zwischen quantitativen und qualitativen immunologische Stuhltests
Die immunologischen Stuhltests werden in Deutschland derzeit in zwei Varianten angeboten, wobei jedoch laut Angaben des Krebsinformationsdienstes erhebliche Unterschiede bestehen – hinsichtlich der Sensitivität und insbesondere hinsichtlich der Spezifität. „Viele der Tests haben eine für Früherkennungsuntersuchungen zu hohe Rate falsch-positiver Testergebnisse (niedrige Spezifität) und sind deshalb nicht für das Screening geeignet“, erläutern die Experten des DKFZ. Dies gelte insbesondere für die qualitativen immunologischen Stuhltests, denn mit ihrer fest eingestellten Empfindlichkeitsschwelle werde lediglich eine Ja- oder Nein-Aussage getroffen.
Bessere Testeigenschaften bieten nach Auffassung des Krebsinformationsdienstes quantitative immunologische Stuhltests. Hier sei die Empfindlichkeitsschwelle nicht festgelegt, sondern könne an die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden. Entscheidend für den Einsatz der quantitativen Tests in der Darmkrebsfrüherkennung sei, dass die Empfindlichkeitsschwelle bestmöglich gewählt wird. Hier wäre eine möglichst hohe Sensitivität bei gleichzeitig über 90 prozentiger Spezifität nach Auffassung der Experten optimal. Allerdings sei die Darmspiegelung, welche ab einem Alter von 55 Jahren als Goldstandard zur Früherkennung von Darmkrebs empfohlen wird, auch durch die immunologischen Stuhltests nicht ersetzbar, so das Fazit des Krebsinformationsdienstes. (fp)
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