Recht: Das neue Pflegestärkungsgesetz
25.08.2014
Der Bundestag hat am 4. Juli in erster Lesung das erste von zwei Pflegestärkungsgesetzen beraten. Ziel des Gesetzes ist, die Situation in der Pflege zu verbessern. Es sieht ab dem 01.01.2015 Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte vor.
Der Pflegebedarf ist in Deutschland hoch. 2,6 Millionen Menschen sind hierzulande pflegebedürftig, 64% davon sind Frauen, 70% aller pflegebedürftigen Menschen werden dabei zu Hause gepflegt. 1 Millionen Anträge auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit wurden alleine im Jahr 2013 gestellt. Die Leistungen der Pflegeversicherung im Jahr 2013 umfassten 24,33 Milliarden Euro.
Eine große Herausforderung stellt in diesem Kontext insbesondere die Demenz dar. 40.000 Demenzerkrankungen kommen jedes Jahr in Deutschland hinzu und im Jahr 2030 werden voraussichtlich 2,2 Millionen Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt sein.
Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der gesetzlichen Situation sicher dringend notwendig. Informationen zu den Hintergründen und Neuerungen des Gesetzes finden Sie auf der Website des Ministeriums für Gesundheit. (pm)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.