Erst vor kurzem wurde bekannt gegeben, dass die schwarz-rote Bundesregierung plant, Marihuana für medizinische Zwecke zu legalisieren. Eine Cannabis-Agentur soll die qualitätsgesicherte Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in Deutschland ermöglichen. Die Bundesärztekammer sperrt sich gegen die Pläne.
Marihuana dient der Gesundheit
Die Frage, ob man Hanf frei geben soll oder lieber nicht, wird seit Jahren teils erbittert geführt. Vielen Befürwortern geht es dabei auch um die gesundheitlichen Aspekte von Marihuana. Diese sind teilweise wissenschaftlich belegt, etwa bei Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen. Zudem wurde erst kürzlich in einer Studie bestätigt, dass Cannabis hilfreich gegen Migräne ist. Cannabis wird in der Medizin schon seit längerem unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen oder gegen spastische Lähmungen und Krämpfe bei Multipler Sklerose (MS) eingesetzt.
Patienten müssen Cannabis aus eigener Tasche zahlen
Trotzdem müssen Patienten die Kosten für sogenannten Medizinalhanf bislang aus eigener Tasche zahlen. Und die Cannabis-Präparate in den Apotheken sind teuer. Nur in Einzelfällen, beispielsweise bei MS-Patienten, zahlen die Kassen. Schwerkranke Schmerzpatienten, die Cannabis zur Linderung ihrer chronischen Erkrankungen brauchen, können derzeit wegen der gesetzlichen Einstufung von Marihuana als illegaler Droge schnell ins Visier der Justiz geraten. Bauen sie selbst Hanf an, droht ihnen ein Ermittlungsverfahren. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun einen Entwurf vorgelegt, in dem unter anderem die Kostenübernahme der Krankenversicherungen für medizinisches Cannabis geplant ist. Die Ärzte in Deutschland sperren sich teilweise gegen den Plan.
Deutsche Ärzteschaft gegen Regierungspläne
Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP hat die Ärzteschaft in Deutschland Bedenken gegen Marihuana-Joints auf Krankenschein. „Eine Verordnungsfähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten wird abgelehnt“, zitierte das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am Samstag aus einer Stellungnahme der Bundesärztekammer (BÄK). Für die von der schwarz-roten Regierung ins Auge gefasste Legalisierung eines medizinischen Einsatzes fehle es demnach an Studien. Die Ärztekammer gab zu bedenken, dass sogenannter Medizinalhanf „keine genaue Dosierung“ erlaube. Wie es heißt, sei sein Gebrauch als Joint mit den „gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchens verbunden“. Die Kostenübernahme für Cannabis-Fertigarzneien und Rezepturen wird von der BÄK laut einer Pressemitteilung jedoch unterstützt.
Leichterer Zugang für schwer chronisch Kranke
Die Mediziner lehnen auch die geplante Einrichtung einer staatlichen Cannabis-Agentur ab, die den Anbau und Handel kontrollieren soll. Laut dem „Spiegel“ urteilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme, Ärzten drohten bei einer Verordnung „mögliche haftungsrechtliche Probleme“. Ein Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums sieht unter anderem vor, dass schwer chronisch Kranke sich künftig auf Kassenrezept mit Medizinalhanf und mehr Arzneimitteln auf Cannabisbasis als bisher versorgen dürfen. (ad)
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