Die neue elektronische Gesundheitskarte kann kaum mehr als die alte Krankenkassenkarte
25.10.2011
In ganz Deutschland erhalten derzeit gesetzlich Krankenversicherte die Aufforderung, ihre Lichtbilder der Krankenkasse zuzusenden. Hintergrund ist die Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Bis zum jetzigen Zeitpunkt kostete die Umstellung von der alten Kassenkarte auf die neue Gesundheitskarte rund 600 Millionen Euro. Kritiker bemängeln, dass die neue Chipkarte kaum mehr kann, als die Alte. Zudem gebe es noch immer technische Mängel, die einem Datenschutz auf hohem Niveau nicht entsprechen. Trotzdem wird die Verteilung von Seiten der schwarz-gelben Bundesregierung mit massiven Druck vorangetrieben.
Kaum mehr Zusatzfunktionen
Zwar verfügt die neue elektronische Gesundheitskarte über kaum mehr Funktionen als die alte Krankenkassenkarte, dennoch verursachte die Einführung bis heute rund 600 Millionen Euro. Die Kosten für dieses Unterfangen, dass sich bereits seit fünf Jahren in der Planungsphase befindet, müssen letztendlich die Versicherten mit ihren Beiträgen bezahlen. Denn für die Umstellung werden vom Bund keine neuen Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Allein die Bereitstellung der technischen Infrastruktur in den ambulanten Arztpraxen und Krankenhäusern kostet geschätzte 156 Millionen Euro. Die Verteilung der elektronischen Gesundheitskarte für alle der 70 Millionen Kassenpatienten in Deutschland wird nach Schätzungen einiger Experten rund 139 Millionen Euro kosten. Hinzu kommen Entwicklungskosten, die Kosten für die Einpflegung der Daten sowie für bürokratische Aufwendungen.
Die einzig sichtbare Veränderung der neuen Karte ist das Passbild des Karteninhabers auf der Vorderseite. Hierdurch soll verhindert werden, dass Dritte sich keine Gesundheitsleistungen mehr Erschleichen können. Bis auf Zwillingspärchen wird das illegale Nutzen von Versicherungsleistungen damit nahezu unmöglich gemacht. Darüber hinaus können Versicherte auf Wunsch chronische Krankheiten, die Blutgruppe, eine Patientenverfügung oder Informationen über Allergien abspeichern lassen. Erhält die Idee auch eine Organspende-Bereitschaft zu abzuspeichern die erforderliche Mehrheit im Bundestag, so können in naher Zukunft auch diese Daten auf die Karte übertragen werden. Alle weiteren Neuerungen sind bis jetzt nur reine Absichtserklärungen. Zu diesen zählen beispielsweise ärztliche Befunde und Diagnosen, MRT oder Röntgenbilder die auf der Chipkarte abrufbar gemacht werden sollen. Wann auch diese Feature machbar sind, steht noch in den Sternen, denn beim Datenschutz gibt es an zahlreichen Ecken und Kanten trotz der Verschlüsselungstechnologie noch immer Unstimmigkeiten. Bei ersten Testläufen kam es zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Verlauf des Abrufs der Daten, weil das Auslesen in einigen Fällen nur sehr langsam funktionierte. Daher sprachen sich laut einer Umfrage der Techniker Krankenkasse zwei Drittel der befragten Ärzte dafür aus, das System erst stabil zu gestalten, bevor die neue Karte in Umlauf gebracht wird.
Lange Planungsphase bis zur Umsetzung
Wer sich den zeitlichen Verlauf der Planung und Umsetzungsphase anschaut, wird feststellen, dass aufgrund interner Unstimmigkeiten, organisatorischen Problemen und technischen Schwierigkeiten die Einführung der Gesundheitskarte immer wieder nach hinten verschoben wurde. Denn eigentlich sollte die neue Karte bereits vor 3 bis 4 Jahren eingeführt werden. Um nun aber den Prozess zu beschleunigen, setzte die Bundesregierung nach und ordnete die Kassen an, mindestens zehn Prozent der Versicherten mit den Gesundheitskarten bis Ende des Jahres auszustatten. Ansonsten drohen den einzelnen Kassenanbietern empfindliche Geldstrafen, die vor allem kleinere Krankenkassen in arge Bedrängung führen könnten. Das Bundesgesundheitsministerium ließ verlautbaren, dass die Verteilung bis spätestens 2013 abgeschlossen sein soll.
Erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken
Scharfe Kritik übte indes der Chaos Computer Club (CCC). Es gebe nach Ansicht der Initiative „erhebliche Bedenken, ob der Teilbereich ‘elektronische Patientenakte’ die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden“. Hinzukommend sei nach Ansicht des CCC der „Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich kaum sinnvoll“. Den CCC Experten des Vereins wurden im Jahre 2006 Auswertungsdaten der Beratungsfirma Booz/Allen/Hamilton zugespielt. Daraus war zu lesen, dass die Einführung der Karte zu „keinerlei Einsparungen“ im Gesundheitssystem führen wird. „Im Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten“, resümierte der CCC in einer Presseerklärung. Die Krankenkassen und die Bundesregierung sehen die Sache optimistischer. Insgesamt rechne man mit Einsparungen in Milliardenhöhe.
Weigerung der Versicherten zwecklos
Eine Weigerung der Versicherten wird schwierig werden. Auch wenn Einzelne die Herausgabe ihres Passbildes verweigern, wird zwar die Umstellung bei einem selbst zeitlich verzögert, spätestens wenn aber die alten Karten abgelaufen sind, werden diese nicht mehr in Kliniken und Arztpraxen angenommen. Nur in einer Umgangszeit sollen beide Karten ihre Gültigkeit behalten. Besteht kein medizinischer Notfall, können Ärzte die Behandlung ohne eine Versichertenkarte ablehnen. Spätestens dann wird die Umstellung für jeden dringend erforderlich. Um die Zusendung der Bilder zu erleichtern, habe einige große Krankenkassen damit begonnen, Sonderseiten im Internet einzurichten. Auf diesen können Kassenmitglieder ihre Passbilder mittels gesicherter Verbindung hochladen. Bei manchen Kassen ist sogar der Upload mittels MMS möglich. All diese Maßnahmen sollen letztendlich dazu führen, dass die Umsetzung planmäßig bis 2013 abgeschlossen sind. (sb)
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