Massenrausch bei Heilpraktiker-Seminar: Gerichtsverhandlung gegen Veranstalter beginnt
Vor rund zwei Jahren mussten im niedersächsischen Handeloh rund 30 Personen nach einer Massenvergiftung medizinisch behandelt werden. Die Teilnehmer eines Heilpraktiker-Seminars hatten damals offenbar illegale Drogen konsumiert. In Kürze beginnt nun der Prozess gegen den Veranstalter der Tagung.
Massenrausch bei Seminar von Heilpraktikern
Rund zwei Jahre nach einem Massenrausch bei einem Seminar von Heilpraktikern im niedersächsischen Handeloh (Landkreis Harburg) muss sich einer der Veranstalter vor Gericht verantworten. Wie das Landgericht Stade mitteilte, beginnt am 2. November die Hauptverhandlung gegen einen 52 Jahre alten Mann „wegen Besitzes und Überlassens von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch“.
27 Tagungsteilnehmer mussten ins Krankenhaus
Wie aus einer Mitteilung des Gerichts hervorgeht, wird dem Mann vorgeworfen, „als Veranstalter eines Seminars in Handeloh den Seminarteilnehmern verschiedene Betäubungsmittel verteilt zu haben, um durch deren Einnahme eine Psycholyse (besondere Form der Bewusstseinserweiterung) zu erreichen.“
Damals – Anfang September 2015 – waren Medienberichten zufolge über 150 Rettungskräfte im Einsatz, die sich um die im Tagungszentrum herumtorkelnden Heilpraktiker und Homöopathen kümmern mussten.
Die insgesamt 27 Seminarteilnehmer litten nach der Einnahme der Szenedroge „2C-E“ unter Beschwerden wie Halluzinationen, Krampfanfällen, Atemnot und Herzrasen. Das Rauschmittel, das ähnlich wirkt wie LSD, ist auch unter dem Namen „Aquarust“ bekannt.
Bei Eintreffen der Rettungskräfte seien die Patienten kaum ansprechbar gewesen. Alle mussten in umliegende Krankenhäuser gebracht und auf den dortigen Intensivstationen medizinisch betreut werden.
„Betäubungsmittel in nicht geringer Menge“
Laut Gericht soll „der Angeklagte Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in die Tagungsstätte mitgebracht und den Teilnehmern des Seminars zur Einnahme zur Verfügung gestellt haben, ohne im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb gewesen zu sein“.
Im Rahmen des Prozesses wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden bis zum 6. Dezember insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt.
Das Strafverfahren gegen die mitangeklagte 48 Jahre alte Ehefrau des Angeklagten wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. (ad)
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