Modernisierung der Substitutionstherapie geplant
Die Therapie Drogensüchtiger soll nach den Plänen der Bundesregierung umfassend modernisiert werden, wobei auch eine Ausweitung der Möglichkeiten zur sogenannten Substitutionstherapie (Behandlung mit Ersatzstoffen) vorgesehen ist, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“ unter Berufung auf ein internes Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums.
Demnach sollen Abhängig harter Drogen künftig einen besseren Zugang zu alternativen Präparaten haben und auch das Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen solle die Substanzen zur Substitutionstherapie verabreichen dürfen. Des Weiteren sei eine Freigabe dieser Behandlung für stationäre Reha-Einrichtungen und Gesundheitsämter vorgesehen. Zudem gehe aus dem internen Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums hervor, das auch andere rechtliche Vorgaben gelockert werden sollen, berichtet „Welt Online“.
Substitutionstherapie für Drogensüchtige
Bei einer Opiatabhängigkeit ist die Substitutionstherapie laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums „die erste Wahl.“ Diese gehe mit psychosozialer Betreuung einher und werde in spezialisierten ambulanten Einrichtungen oder durch Allgemeinärzten durchgeführt. Dabei bilde Methadon das am häufigsten verordnete Medikament. Dahinter folge Buprenorphin. Das vorhandene Datenmaterial spreche „für eine Opioid-Substitutionstherapie kombiniert mit psychosozialer Betreuung, wenn die Patienten in der Behandlung gehalten und der illegale Opioidkonsum ebenso wie drogenbedingte Schäden und Todesfälle reduziert werden sollen“, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Außerdem trage die Substitutionsbehandlung erwiesenermaßen zur Verbesserung der Lebensqualität bei und erleichtere die soziale Wiedereingliederung.
Verschreibung der Ersatzstoffe wird gelockert
Die Pläne der Bundesregierung sehen auch eine Lockerung der Vorschriften für die Verschreibung der Substanzen an Patienten zur selbstständigen Einnahme vor, berichtet „Welt Online“. Bisher hätten die Patienten lediglich ein Rezept für den Bedarf von maximal sieben Tagen erhalten, wenn sie in ihrer Therapie schon so weit fortgeschritten waren, dass bei der Einnahme der Substanzen keine Fachaufsicht mehr erforderlich war. Künftig solle hier eine Verschreibung durch den Arzt für den Bedarf von bis zu 30 Tagen erlaubt werden. Der Arzt müsse auf dem Rezept allerdings vorgeben, dass die Apotheke die Substanzen nur in einzelnen Teilmengen an den Patienten abgibt.
Mehr Spielräume für die Bundesärztekammer
Durch die Lockerung der Vorgaben solle die Wiedereingliederung der Abhängigen in ein selbstbestimmtes Leben gefördert werden, berichtet „Welt Online“ unter Berufung auf das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums. Am Ende sollen die vorgesehenen Änderungen des Betäubungsmittelrechts auch zu einer Verbesserung der Versorgung von Patienten in ländlichen Regionen dienen. Insgesamt werden der Bundesärztekammer nach Plänen der Bundesregierung weitreichende Spielräume zur eigenständigen Detailregelungen der Drogenersatztherapie in den Richtlinien der Ärzteschaft eingeräumt, so „Welt Online“. Auf diese Weise könnten die Behandlungsziele und weitere Details „schneller und flexibler weiterentwickelt“ werden als per Gesetz, zitiert „Welt Online“ das Ministeriumspapier.
Reform des Betäubungsmittelrechts lange gefordert
Die Reform des Betäubungsmittelrechts wird von Ärzten und Suchtexperten bereits seit einiger Zeit dringlich gefordert, nicht zuletzt weil hier bei der Drogenersatztherapie zum Teil eine rechtliche Grauzone besteht, welche den Ärzten eine adäquate Versorgung der Betroffenen deutlich erschwert. Dabei muss das Ziel der Therapie nicht zwangsweise eine Drogenabstinenz sein, sondern die Substitutionstherapie soll oftmals lediglich eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der sozialen Situation der Betroffenen erreichen. Auch zur Eindämmung der Beschaffungskriminalität und Prostitution kann die Substitutionstherapie einen Beitrag leisten. Des Weiteren lassen sich mit ihrer Hilfe die Folgen des Gebrauchs verunreinigter Spritzen und Drogen vermeiden. Durch ein Nachweissystem werde sichergestellt, dass die Patienten nicht heimlich zu verschiedenen Ärzten gehen, um sich gleichzeitig mehrere Ersatzstoffe verschreiben zu lassen. Den Angaben von „Welt Online“ zufolge waren Mitte des vergangenen Jahres rund 77.500 sogenannte Substitutionspatienten offiziell gemeldet. Sie könnten in Zukunft deutlich von den geplanten Änderungen der Bundesregierung profitieren, allerdings müsse das vorliegende Eckpunktepapier noch mit Experten und Vertretern der Länder abgestimmt werden. (fp)
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