Welche elektronischen Geräte die Funktionen von Herzschrittmachern stören
Patienten mit Herzschrittmachern wird immer mal wieder geraten, Smartphones von sich fernzuhalten. Manche haben auch Angst, dass für sie durch Elektroautos eine Gefahr droht. Doch stimmt das? Darüber klären Gesundheitsexperten auf. Sie erläutern, welche elektronischen Geräte die Funktion von Herzschrittmachern und implantierten Defibrillatoren stören können.
Zusammenfassung der aktuellen Studienlage
Viele Herzpatienten fragen sich und ihre Ärzte, ob elektromagnetische Felder, die durch Geräte in unserem privaten und beruflichen Alltag entstehen, Herzrhythmusimplantate wie Herzschrittmacher und implantierte Defibrillatoren stören können und wie gefährlich diese Einflüsse sind. Eine neue Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) fasst die aktuelle Studienlage zu dem Thema zusammen und spricht Empfehlungen für den Umgang mit unterschiedlichen elektronischen Geräten aus.
Moderne Geräte werden in der Regel nicht beeinträchtigt
Wie die DGK und die DGAUM in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären, werden die modernen Aggregate von Schrittmachern und Defibrillatoren von elektromagnetischen Feldern im Alltag in der Regel nicht beeinträchtigt, sofern sie nach Herstellerempfehlung programmiert sind.
Dennoch gilt es für Patienten, denen diese Geräte implantiert wurden, eine gewisse Vorsicht im Umgang mit einigen elektrischen Alltagsgeräten walten zu lassen.
Immer mehr jüngere Patienten
Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 77.000 Herzschrittmacher und über 25.000 Defibrillatoren implantiert, immer häufiger auch bei jüngeren Patienten.
Gleichzeitig nimmt die Zahl der elektromagnetischen Felder in unserem beruflichen und privaten Umfeld durch mehr technische Geräte weiter zu.
Laut den Experten können Interferenzen dieser Felder mit aktiven kardialen Implantaten unterschiedliche Auswirkungen haben.
Zum Beispiel kann es in vergleichsweise harmlosen Fällen zu einem Moduswechsel des Herzschrittmachers und in schwerwiegenden Fällen gar zu inadäquaten, schmerzhaften Schockabgaben bei implantierten Defibrillatoren (ICDs) kommen.
Bei heute gängigen Implantaten kommen diese Interferenzen aufgrund von technischen Verbesserungen gegenüber früheren Geräten aber nur noch sehr selten vor.
Je nach Studie und Implantat konnten nur 0,3 bis 0,7 Fälle pro 100 Patientenjahre nachgewiesen werden.
Viele Patienten sind verunsichert
Dennoch verunsichern die Gefahren möglicher Wechselwirkungen die Patienten oft: Im Rahmen von Nachsorgeuntersuchungen spricht rund ein Viertel der Patienten dieses Thema an.
Viele Patienten schränken sich zudem aus Angst vor Interferenzen im Alltagsleben unnötig ein.
In der Stellungnahme der DGK und der DGAUM finden sich deshalb dezidierte Empfehlungen für den Umgang mit vielen Alltagsgeräten, die auf der aktuellen Datenlage der verfügbaren Studien basieren.
Mobiltelefone
Moderne Mobiltelefone und Smartphones mit Internetfunktion stellen laut den Fachleuten ein nur sehr geringes Interferenzrisiko dar. Ein Sicherheitsabstand von 15 cm zum Implantat, wie er noch vor zehn Jahren empfohlen wurde, ist demnach aufgrund der Telefonie- und Internetfunktion nicht mehr erforderlich. In Studien mit Smartphones trat lediglich ein einziger Fall auf, in dem Störsignale nachgewiesen wurden, nachdem das Handy direkt auf die Hautstelle gelegt wurde, unter der sich das Implantat befindet. Zu induktiven Ladestationen hingegen sollten Schrittmacher- und ICD-Träger einen Mindestabstand von zehn cm einhalten.
Unterhaltungselektronik und Kopfhörer
Auch MP3-Player können ohne Bedenken genutzt werden. In Studien konnten keine Interferenzen nachgewiesen werden. Weil sie allerdings während der Nachsorgeuntersuchung die Telemetrie zwischen Programmiergerät und Implantat stören können, sollten sie während dieses Zeitraums nicht in Betrieb sein. Da die in Kopfhörern oder Lautsprechern verarbeiteten Dauermagnete Störungen an Herzschrittmachern und Defibrillatoren erzeugen können, sollten sie niemals direkt auf der Stelle platziert sein, an der das Gerät implantiert ist.
Diebstahlsicherungen in Geschäften
Die elektronischen Warensicherungssysteme in den Ein- und Ausgangsbereichen von Geschäften sollten von Device-Trägern zügig passiert werden. Sie sollten sich nicht unnötig lange in deren Magnetfeld aufhalten. Den Angaben zufolge geht dabei die größte Interferenzgefahr von akustomagnetischen Diebstahlsicherungen aus. Zu RFIDScannern sollten Herzschrittmacherträger 60 cm und Defibrillator-Träger 40 cm Abstand einhalten.
Metalldetektoren
Sowohl Torbogenmetalldetektoren als auch handbetriebene Detektoren, wie sie an Flughäfen verwendet werden, stellen laut der Datenlage kein Risiko für Implantat-Träger dar.
Reisen/Mobilität
Besonders häufig sorgen sich Patienten, ob sie gefahrlos Hybrid- und Elektrofahrzeuge nutzen können. Hier geben die Experten nun Entwarnung: Es konnten bei den Autos keine Wechselwirkungen mit den Devices festgestellt werden. Für die Reise mit dem Flugzeug oder der Bahn gelten ebenfalls keine ärztlichen Einschränkungen. „Reiserestriktionen für Patienten mit aktiven Herzrhythmusimplantaten können auf Basis der zugrunde liegenden Herzerkrankung indiziert sein, nicht jedoch wegen des reinen Vorhandenseins eines kardialen Implantates“, heißt es in der Stellungnahme der beiden Gesellschaften.
Stromleitungen
Korrekt installierte Stromleitungen im Haus stellen für Schrittmacher- und ICD-Träger kein Gefährdungspotential hinsichtlich elektromagnetischer Interferenzen dar. Zur Vermeidung von Interferenzen sollten Schrittmacher- und ICD-Träger in besonderem Maße auf eine korrekte Erdung von elektrischen Geräten achten und defekte Haushaltsgeräte nicht in Betrieb halten. Auch das Unterqueren von Hochspannungsleitungen oder das Überqueren von Erdkabeln kann sicher erfolgen.
Induktionsherde
Vor allem schrittmacherabhängige Patienten und ICD-Träger sollten einen Sicherheitsabstand von mindestens 25 cm zwischen Implantat und Induktionsherd einhalten. Einem normalen Gebrauch des Herdes steht somit nichts im Wege.
Körperfettwaagen
Grundsätzlich erscheint das Risiko einer Interferenz gering und rechtfertigt eine Einschränkung hinsichtlich Körperfettwaagen nur bedingt. Schrittmacherpatienten ohne einen ausreichenden eigenen Herzrhythmus sowie ICD-Träger sollten aber vorerst von der Verwendung absehen, weil die geringe Fallzahl der bisher untersuchten Patienten keine eindeutige Risikoeinschätzung erlaubt.
Arbeiten mit implantiertem Schrittmacher
Weil elektrischen Geräten die Stärke der von ihnen verursachten elektromagnetischen Felder nicht angesehen werden kann, sollte bereits vor der Implantation geklärt werden, ob der Patient im privaten oder beruflichen Umfeld starken Störquellen ausgesetzt ist.
Der behandelnde Arzt kann gegebenenfalls vor dem Eingriff Kontakt zu der zuständigen Berufsgenossenschaft aufnehmen, um das Risiko schon im Vorfeld durch die individuell richtige Implantatauswahl und die Einstellung der Geräteparameter zu minimieren.
Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz muss jeweils im Einzelfall entschieden werden, ob der betroffene Beschäftigte auch weiterhin an seinem bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann oder ob Einschränkungen erforderlich sind.
Dies gilt zum Beispiel für die Arbeit mit technischem Gerät oder falls der Patient starken Permanentmagneten ausgesetzt ist.
Die Beurteilung des Arbeitsplatzes sollte stets in enger Abstimmung zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen.
„Das primäre Ziel ist immer der Erhalt des Arbeitsplatzes“, bekräftigen die Experten in der Stellungnahme. „Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen eine Wiedereingliederung des Implantatträgers in den betrieblichen Alltag möglich ist.“
Zu neuen Implantaten wie elektrodenfreien Herzschrittmachern oder rein subkutanen Defibrillatoren können bisher keine Empfehlungen gegeben werden, da noch keine ausreichenden Daten vorliegen.
Grundsätzlich gilt für Patienten, dass ihnen bei allen Fragen und Unsicherheiten die jeweiligen Kardiologen oder Betriebsärzte mit fundierten Ratschlägen gerne und kompetent zur Seite stehen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM): E-Autos, Smartphones und Co. – Welche Geräte stören Funktionen von Herzschrittmachern und implantierten Defibrillatoren?, (Abruf: 07.08.2019), Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)
- Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK): Elektromagnetische Interferenz von aktiven Herzrhythmusimplantaten im Alltag und im beruflichen Umfeld, (Abruf: 07.08.2019), Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.