Akku-Explosion in der Hosentasche war kein Arbeitsunfall
Wenn während der Arbeit ein privater Akku in der Hosentasche explodiert, ist dies kein Arbeitsunfall. Das stellte das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Freitag, 6. März 2020, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: S 6 U 491/16). Es wies damit eine Dampf-Raucherin ab, deren Ersatzakku ihrer E-Zigarette in der Hosentasche in Brand geraten war.
Die Klägerin war unter anderem für die Entsorgung des Mülls zuständig. Morgens schloss sie den Betrieb auf und entsorgte den Müll in einem Container auf dem Firmenhof. Auch am Unfalltag hatte die 27-Jährige aufgeschlossen und den Dienstschlüssel in die Hosentasche gesteckt, um die morgendliche „Müllrunde”‘ zu beginnen.
Sozialgericht Düsseldorf weist E-Zigaretten-Raucherin ab
In der Hosentasche befand sich allerdings bereits ein Ersatzakku für ihre E-Zigarette. Der Metallschlüssel sorgte dort für einen Kurzschluss. Der Akku erhitzte sich stark, explodierte und setzte die Hose der Frau in Brand.
Die zuständige Berufsgenossenschaft erkannte dies nicht als Arbeitsunfall an. Die normale versicherte Tätigkeit der Frau habe nicht zu der brennenden Hose geführt. Die Arbeitnehmerin dagegen verwies auf den Dienstschlüssel, der ja den Kurzschluss verursacht habe.
Mit seinem auch bereits schriftlich veröffentlichten und rechtskräftigen Urteil vom 15. Oktober 2029 wies nun das Sozialgericht die Klage ab. Der Schlüssel sei zwar mitursächlich gewesen. Dieser habe sich aber nicht entzünden können, und auch sonst sei von dem Dienstschlüssel keine Gefahr ausgegangen.
Brandgefahr allein durch den E-Zigaretten-Akku
Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku gewesen, betonten die Düsseldorfer Richter. Dass dieser in der Hosentasche steckte, sei „nicht betrieblich veranlasst gewesen, sondern dem persönlichen Verantwortungsbereich der Klägerin zuzuordnen”. mwo/fle
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- Sozialgericht Düsseldorf Az.: S 6 U 491/16
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