Bundesinstitut: E-Liquids sollten nicht selbst gemischt werden
Vor allem seit in den USA mehrere Todesfälle durch E-Zigaretten bekannt wurden, warnen Experten immer wieder vor den elektronischen Verdampfern und weisen darauf hin, dass die gesundheitlichen Risiken unterschätzt werden. Ganz besonders abgeraten wird nun vor dem Selbstmischen von E-Liquids.
Nachdem in den USA gehäuft schwere Lungenerkrankungen und auch mehrere Todesfälle bei „Dampfern“ in den USA auftraten, weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nun in einer Mitteilung darauf hin, dass „Dampfer“ darauf verzichten sollten, das Gemisch für ihre Elektronischen (E-)Zigaretten selbst herzustellen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Konsumierenden keine ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Beim Selbstmischen besteht beispielsweise die Gefahr, dass Mineral- und Pflanzenöle verwendet werden. Doch Öle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein, sie können bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Von E-Zigaretten und Gemischen (E-Liquids) unklarer Herkunft und Zusammensetzung ist ebenfalls abzuraten.
Weniger gesundheitsgefährdend als konventionelle Tabakerzeugnisse
„Konsumenten von E-Zigaretten in Deutschland drohen nach aktuellem Kenntnisstand keine erhöhten Risiken, sofern sie Produkte verwenden, die europäischen und deutschen Regelungen entsprechen“, erläutert BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Dennoch sollten ,Dampfer‘ auf Symptome wie Atembeschwerden oder Schmerzen im Brustbereich achten, besonders nach einem Produktwechsel.“
Wie das Institut erklärt, wird in der E-Zigarette eine (in der Regel nikotinhaltige) Flüssigkeit erhitzt, so dass sie verdampft und eingeatmet werden kann. Nach heutigem Wissen sind E-Zigaretten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch weniger gesundheitsgefährdend als konventionelle Tabakerzeugnisse. Unzureichend untersuchte Inhaltsstoffe, Verunreinigungen oder neue Liquid- und Verdampferprodukte können aber die gesundheitlichen Risiken erhöhen. Zudem gelangen bei leistungsstarken „Sub Ohm“-Modellen große Mengen des Dampfes direkt in die Lunge. Die Auswirkungen sind noch immer weitgehend unerforscht.
Auch nikotinfreie Liquids können problematisch sein. Da sie nicht unter das Tabakrecht fallen, müssen sie keine tabakrechtlichen Bestimmungen einhalten, wie die Verwendungsverbote für gesundheitlich bedenkliche Inhaltsstoffe und die geltenden Meldepflichten. Bei Meldungen beziehungsweise Nachfragen an die Giftinformationszentren sind oft selbstgemischte E-Liquids die Ursache.
Zahlreiche schwere Lungenerkrankungen
In den USA wurden innerhalb kurzer Zeit zahlreiche schwere Lungenerkrankungen mit Atemnot, Husten und Brustschmerzen gemeldet. Es wurde über Symptome wie Durchfall, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, aber auch über Todesfälle berichtet. Laut einer im Fachblatt „New England Journal of Medicine“ veröffentlichten Studie sind die betroffenen Dampfer im Mittel 19 Jahre alt. Den Angaben zufolge verwendeten sie zum überwiegenden Teil Cannabis-Produkte, die nicht aus dem regulären Handel stammten. Welche Substanz oder welche Faktoren die Lungenleiden auslösten, ist aber noch ungeklärt.
Dass die Probleme innerhalb eines kurzen Zeitraums auftraten und vor allem junge Menschen betroffen sind, spricht aus Sicht des BfR dafür, dass eher ein begrenztes Problem vorliegt. Laut den Experten ist eine detaillierte Aufklärung der Ursachen des Geschehens in den USA notwendig, um weitere Empfehlungen geben zu können. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): „Dampfen“: BfR rät vom Selbstmischen von E-Liquids ab, (Abruf: 20.10.2019), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- New England Journal of Medicine: Pathology of Vaping-Associated Lung Injury, (Abruf: 20.10.2019), New England Journal of Medicine
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.