Verwaltungsgericht München: E-Zigaretten sind kein Arzneimittel
13.06.2013
Die rauchfreien E-Zigaretten fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz, urteilte das Verwaltungsgericht München. Ein Hersteller der elektronischen Glimmstängel hat damit Recht bekommen. Eine Begründung des Urteils durch das Münchener Verwaltungsgericht steht noch aus.
E-Zigaretten aufgrund des Arzneimittelgesetzes vor Gericht
Die akkubetriebenen E-Zigaretten verdampfen sogenanntes Liquid mittels einer Heizspirale, dass die sensorische Wirkung von klassischem Zigarettenrauch entfaltet. Liquid wird in vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen verkauft, darunter auch fruchtige Aromen wie „Erdbeer“, „Banane“ oder „Limone“. Die Inhaltsstoffe des Liquid sind neben Wasser zumeist Propylenglykol, Glycerin sowie Lebensmittelaromen. Einige von ihnen enthalten Nikotin, andere nicht. Seit langem streiten sich Befürworter und Gegner der E-Zigarette, ob diese aufgrund der nikotinhaltigen Flüssigkeit als genehmigungspflichtiges Arzneimittel einzustufen sind. Problematisch wäre dies für Hersteller, weil ihre Produkte daraufhin ein umfangreiches Prüfverfahren durchlaufen müssten. In Anbetracht der großen Käuferschicht – laut Herstellerangaben sind es in Deutschland rund 2 Millionen Konsumenten – würde dies mit großen Verlusten einhergehen.
Verfahren wie in München liefen bereits in anderen Bundesländern, so klagte im vergangenen Jahr ein Hersteller in Nordrhein-Westfalen gegen die Einstufung als Arzneimittel durch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium. Dieses durfte daraufhin nicht mehr in alter Form vor den Elektro-Zigaretten warnen. In München hat das Verwaltungsgericht jetzt zugunsten des klagenden Unternehmers entschieden, elektronische Zigaretten unterliegen demnach nicht dem Arneimittelrecht. Bundesweit ist die Rechtslage jedoch weiterhin umstritten. In Österreich gelten nikotinhaltige Liquids seit April 2007 als zulassungspflichtiges Arzneimittel. Auch außerhalb der Europäischen Union herrschen differenzierte Meinungen.
Die gesundheitlichen Risiken der E-Zigaretten
Über die gesundheitlichen Risiken der E-Zigaretten herrscht Unklarheit. Das Deutsche Krebsforschungszentrum erklärte 2011, dass „elektrische Zigaretten keine unbedenkliche Alternative zu herkömmlichen Glimmstängeln“ sind. Einige Liquide hätten demnach krebserregende Inhaltsstoffe wie tabakspezifische Nitrosamine, die schon „in kleinen Dosen krebserregend“ wirken. Auch die E-Zigarette selbst könne nach Auffassung der Experten nicht mit einer gesunden Möglichkeit zur Raucherentwöhnung gleichgesetzt werden. Martina-Pötschke Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum rät deshalb aus gesundheitlichen Gründen von elektronischen Zigaretten ab. (lb)
Bild: Gisela Peter / pixelio.de
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