Höchstwerte vermeintlich überschritten: Rückruf für Eier
Nachdem die Honerkamps Bauernmarkt KG aus dem niedersächsischen Melle zunächst einen Rückruf für Eier gestartet hatte, da der Verdacht bestand, dass in dem Artikel der Höchstgehalt von bestimmten chemischen Verbindungen überschritten wurde, gibt das Unternehmen nun Entwarnung. Alle Eier seien in amtlichen Gegenproben einwandfrei gewesen.
Die Honerkamps Bauernmarkt KG aus Melle (Niedersachsen) hatte die Freilandeier mit der Printnummer 1-DE 0358331 mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vom 10.07.2020 bis 01.08.2020 und dem Produktionsdatum 12.06.2020 bis 27.06.2020 vorsorglich zurückgerufen, die lose sowie in 6er- und 10er-Packungen bei Edeka verkauft wurden. Mittlerweile liegen laut Angaben des Unetrnehmen jedoch die amtlichen Gegenproben des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vor, die eine vollständige Entlastung für die Freilandeier der Honerkamp’s Bauernmarkt KG ergeben haben. Alle untersuchten Eier waren demnach hinsichtlich der analysierten Umweltkontaminanten einwandfrei.
Bei Edeka verkauft
Laut der ursprünglichen Mitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hatte, wurde im Rahmen einer Untersuchung bei einem Muster dieses Artikels eine „Höchstgehaltsüberschreitung von Umweltkontaminanten“ nachgewiesen. Es bestand der Verdacht auf eine Verunreinigung mit dioxinähnlichen PCB und ndl-PCB.
Die Honerkamps Bauernmarkt KG hatte daher gemeinsam mit den betroffenen Handelsunternehmen die Ware vorsorglich aus dem Handel genommen. Mit Verweis auf eine entsprechende Mitteilung des LAVES berichtet das Unternehmen nun, dass die inzwischen erfolgte amtliche Gegenprobe zu den Freilandeiern hinsichtlich der Umweltkontaminanten PCDD, PCDF, dl-PCB und nicht dioxinähnliche PCB bei allen untersuchten Eiern ausnahmslos einwandfrei gewesen sei. Weder die Höchstwerte noch die Auslösewerte seien überschritten worden.
Schäden am Immunsystem
Die vorsorgliche Warnung des Unternehmens ist – trotz der nachträglichen Entwarnung – insbsondere angesichts der möglichen Gesundheitsrisken die PCB mit sich bringen ausdrücklich positiv zu bewerten. Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Webseite erklärt, werden unter der Bezeichnung Polychlorierte Biphenyle (PCB) mehr als 200 verschiedene, stets in Gemischen auftretende chemische Verbindungen zusammengefasst.
Zwar sind die Kenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen beim Menschen nach lang anhaltender, niedrigerer PCB-Belastung laut dem Verbraucherinformationsystem Bayern (VIS) trotz umfangreicher Forschung immer noch vergleichsweise begrenzt. Doch bestehen gewisse Hinweise darauf, dass eine lang anhaltende erhöhte Belastung mit PCB zu Schäden an Immunsystem, Schilddrüse und Haut führen sowie die Entwicklung von Kindern ungünstig beeinflussen kann.
„Eine krebserzeugende Wirkung zeigte sich in Tierversuchen (vor allem Leber- und Lungenkrebs) und inzwischen auch in Untersuchungen an Menschen (Melanome, evtl. auch Non-Hodgkin-Lymphome und Brustkrebs)“, heißt es auf der Webseite des VIS. (ad)
Hinweis der Redaktion: Zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung dieses Artikels lag das Ergebnis der amtlichen Gegenproben noch nicht vor, weshalb ursprünglich nur über den Rückruf berichtet wurde. Im Nachgang hat sich dieser jedoch als unbegründet erwiesen.
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Polychlorierte Biphenyle (PCB), (Abruf: 04.07.2020), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Polychlorierte Biphenyle (PCB), (Abruf: 04.07.2020), Verbraucherinformationsystem Bayern (VIS)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.