Bis 2017 sollen deutschlandweit klinische Krebsregister eingeführt werden
Durch die Einrichtung klinischer Krebsregister soll die Krebsversorgung in Deutschland deutlich verbessert werden, so die aktuelle Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Auf Grundlage des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) erfolge bis zum Jahr 2017 in ganz Deutschland die Einrichtung entsprechender Register. Auf einer Fachtagung in Mainz haben der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler sowie die Mitinitiatoren des Nationalen Krebsplans gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten, Patientenvertreterinnen und -vertretern sowie anderen an der onkologischen Versorgung Beteiligten über den aktuellen Stand der Umsetzung informiert.
Das klinische Krebsregister soll Betroffenen, Leistungserbringern, Kostenträgern, Wissenschaft und Politik zuverlässige Auskünfte über die Qualität der Behandlung liefern, berichtet Bätzing-Lichtenthäler. Dies sei Voraussetzung zur weiteren Verbesserung der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten in Deutschland. Die Krebsbekämpfung bleibe eine gesundheitspolitische Herausforderung ersten Ranges, ergänzte der Bundesgesundheitsminister. Klinische Krebsregister seien hier ein entscheidender Baustein zur Verbesserung der Krebsversorgung. „Durch die flächendeckende Auswertung aller Behandlungsdaten werden erfolgreiche Behandlungsmethoden schneller sichtbar“, so Gröhe. Dies komme Krebskranken unmittelbar zugute. Derzeit werde der Aufbau klinischer Krebsregister in allen Bundesländern unter Hochdruck vorangetrieben.
Direkter Nutzen für die Krebstherapie
Angesichts der unterschiedlichen Rahmenbedingungen für den Aufbau klinischer Krebsregister in den einzelnen Bundesländern stellt die Schaffung bundesweit vergleichbarer Regelungen laut Aussage des Bundesgesundheitsministers eine große Herausforderung dar. Allerdings seien zum Beispiel die zur Datenerfassung notwendigen Landesgesetze bereits in vier Ländern erlassen und in weiteren sieben Ländern im Gesetzgebungsverfahren. In der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums betonte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, Professor Dr. Hofstädter, den direkten Nutzen klinischer Krebsregistrierung für die Krebstherapie. Laut Hofstädter bilden „klinische Krebsregister und die in ihrem Einzugsgebiet onkologisch tätigen Ärzte ein regionales Netzwerk, das auf Grundlage der Daten aus den Registern einen kollegialen Prozess des voneinander Lernens organisiert.“ An Beispielen aus drei Regionen wurde auf der Veranstaltung in Mainz dieser Vorteil praxisnah demonstriert.
Kontinuierliche Verbesserung der Krebsversorgung
Bereits 1982 sei ein flächendeckender Aufbau klinischer Krebsregister von der Gründerin der Deutschen Krebshilfe Dr. Mildred Scheel zur Sicherstellung einer Patientenversorgung auf hohem Niveau gefordert worden, berichtet Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Der aktuelle Aufbau der klinischen Krebsregister werde von der Deutschen Krebshilfe mit 7,2 Millionen Euro gefördert. „Die klinische Krebsregistrierung wird ein großer Gewinn für krebskranke Menschen sein“, so Nettekoven. Die klinischen Krebsregister fungieren dabei als unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten im Verlauf einer Krebserkrankung erfassen, auswerten und die Auswertungsergebnisse an behandelnde Ärzte und Einrichtungen rückmelden. Die Register könnten in Zukunft die Erfassung und Auswertung von Behandlungen übernehmen und auf diese Weise Daten über den Behandlungserfolg und die Lebensqualität der behandelten Patienten zur Verfügung stellen. Diese könne zu einer „kontinuierlichen Verbesserung der Strukturen und Prozesse beitragen“, betonte der Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft Professor Dr. Wolff Schmiegel. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.