NRW-Gesundheitsministerin warnt: Elektrische Zigarette ist gesundheitlich riskant
17.12.2011
Enthalten Elektrische Zigaretten Nikotin, so sind diese mindestens gesundheitlich riskant, wie heute die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/ Die Grünen) mitteilte. Die Ministerin machte deutlich, dass der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten in Deutschland verboten ist. Es gibt keine wissenschaftlichen Nachweise, dass die Ersatzzigaretten ungefährlich sind und den Konsumenten nicht gefährden.
Verwendung gefährdet die Gesundheit
Mittlerweile haben viele Raucher von den neuen E-Zigaretten erfahren. Sie sollen als Ausgleichsprodukt den Konsum von herkömmlichen Glimmstängeln einschränken oder sogar in der Zeit des Entzuges dabei helfen, die Sucht zu überwinden. Die elektrischen Produkte mit sogenannten Liquids werden allerdings nicht im Einzelhandel verkauft, sondern zumeist im Internet oder in speziellen Läden vertrieben. Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens warnte am Freitag vor dem Konsum in dem Glauben, man gefährde durch die Anwendung seine Gesundheit nicht. Die Produkte die „momentan auf dem Markt vertrieben werden, sind allesamt nicht zugelassen oder geprüft“, klärte die Ministerin in Düsseldorf auf. Die zur Zeit käuflich erworbenen Flüssigmischungen (Liquid) würden sehr hohe Mengen von Nikotin enthalten, so dass diese als Arzneimittel einzustufen sind. Damit unterliegt die E-Zigarette den strengen Auflagen zur Zulassung des Arzneimittelgesetzes.
Werden die E-Zigaretten verwendet, verdampfen die Flüssigmixturen mit den verschiedenen Inhaltsstoffen und werden danach inhaliert. Die Geräte und Mischungen werden vornehmlich im Internet aber auch in sogenannten „E-Shops“ angeboten. Bisher liegen keine wissenschaftlichen Nachweise vor, dass die Produkte „ungefährlichen seien“, betonte Steffens. Bei der nächsten Länderkonferenz der Gesundheitsminister wollen sich die Minister mit dem Thema eingehend beschäftigen. Zudem plane eine EU-Kommission eine strenge Überprüfung, um die gesundheitlichen Folgen besser abschätzen können.
Grundsätzliche Bewertung steht noch aus
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn betonte, dass zum derzeitigen Stand noch keine keine abschließende Beurteilung existiere. Demnach steht eine grundsätzliche Entscheidung noch aus. Dem Bewertungsinstitut liegen allerdings zahlreiche Anträge von Landesbehörden vor, die eine grundsätzliche Überprüfung einzelner Modelle und Mixturen forderten. In einem ersten Fall wurde ein Produkte als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft, wie der Behördensprecher Maik Pommer sagte. Der benannte Artikel werde jedoch nicht in Deutschland vertrieben und sei auch hier noch nicht in den Verkauf gelangt. Für jedes Liquid werde eine Einzelfallprüfung unternommen.
Der Experte erklärte, dass bei den elektrischen Zigaretten das Nikotin verdampft und damit pharmakologisch wirkt. Daher liege die Vermutung nahe, „dass es sich um ein Arzneimittel handelt. Um das zu ermitteln, bedarf es immer einer sorgfältigen Einzelfallentscheidung.“ Zu den zu prüfenden Aspekten gehört es, den Anteil des Nikotins zu ermitteln und welche Stoffe beim Inhalieren in den Organismus aufgenommen werden.
Experten warnen vor Krebserregung
Jüngst warnte auch das Deutsche Krebsforschungszentrum vor der sorglosen Verwendung der Fabrikate. So mahnte die Krebsforscherin Dr. med. Martina Pötschke-Lange, „die elektrischen Zigaretten sind keine unbedenklichen Alternativen“. Viele gemixte Flüssigkeiten enthalten beispielsweise Propylenglykol. Dieser Wirkstoff kann die Atemwege reizen und steht darüber hinaus im Verdacht, Allergien auszulösen. Die Zusammensetzungen der feinen Aerosole seien auch unabhängig vom Nikotin ungeklärt. Zudem wurden bereits krebs-erzeugende Nitrosamine entdeckt, die möglicherweise zu einer Gefahr für Konsumenten und Passivraucher werden könnten. Der einzige Vorteil gegenüber herkömmlichen Glimmstängeln ist, dass kein verbrannter Tabakrauch in die Lunge gelangt. Die Ärztin ist Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle.
E-Zigaretten Studie zeigte einen hohen Nervengiftanteil
In Bezug auf den in manchen Liquid-Flüssigkeiten enthaltenen Nikotin forderte die Techniker Krankenkasse Warnhinweise auf die Konzentrate anzubringen. Schließlich ist Nikotin ein „Nervengift und ein Suchtmittel“. Aus diesem Grund „gehören auch Warnhinweise auf die Flaschen“, wie eine Sprecherin der Kasse forderte. Vor allem Jugendliche könnten ansonsten zum Konsum verführt werden. Die Krankenkasse ist der Ansicht, dass es sich bei den angebotenen Produkten nicht um eine gesunde Alternative handele und daher auch kein „gesundes Rauchen“ stattfinde, wie vielmals von den Herstellern suggeriert werde. Der Nikotinkonsum bei „einer elektrischen Zigarette ist mindestens genauso hoch, wie bei herkömmlichen Glimmstängeln“. Die TK beruft sich bei ihrer Aussage auf eine Studie des Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Genfer Universität. Laut der Untersuchungsergebnisse war der Gehalt des Nikotin-Abbauprodukts Cotinin in etwa genauso hoch, wie bei normalen Rauchern. Allerdings gaben die Probanden an, dass der ansonsten übliche Raucherhusten deutlich gemindert war. Allerdings handelte es sich bei der Studie um eine Untersuchung mit geringer Teilnehmerzahl (89 Probanden). Erst Langzeitstudie mit größerer Teilnehmerzahl können gesicherte Ergebnisse liefern. (sb)
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Autoren- und Quelleninformationen
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