Gerichtsurteil zu elektronischer Gesundheitskarte
16.11.2013
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte eigentlich bereits im Jahr 2006 die alte Krankenversicherungskarte (KVK) ersetzen. Technische Probleme waren ebenso schuld an der Verschiebung, wie auch Grundsatzdiskussionen über Notwendigkeit und Datensicherheit. Nun hat ein Gericht erneut ein Urteil über die Pflicht zur Gesundheitskarte gefällt.
Jahrelange Verzögerungen
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollte bereits 2006 die seit 1995 gültige Krankenversicherungskarte (KVK) ablösen. Technische Probleme ebenso wie Grundsatzdiskussionen über Notwendigkeit und Datensicherheit verzögerten die Einführung jedoch jahrelang. Jetzt soll es zum ersten Januar 2014 aber soweit sein und die alte KVK verliert ihre Gültigkeit. Der Großteil der rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten ist bereits in Besitz einer eGK, nur etwa fünf Prozent haben nur die KVK.
Berliner Gerichtsurteil
Die datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber der neuen Karte sind seit ihrer geplanten Einführung ein Thema. So auch für einen Versicherten aus Berlin, der einen Rechtsschutzantrag stellte, seine Krankenkasse zu verpflichten, ihm eine Bescheinigung über seinen Versicherungsschutz auszustellen, die er anstelle der eGK nutzen könne. Er begründete dies unter anderem mit der öffentlichen Kritik an der Karte und dass er die „biometrisch angelegten Krankenkarten“ nicht nutzen wolle. Er unterlag jedoch vorerst juristisch und das Sozialgericht Berlin hatte am siebten November per Beschluss festgelegt (Az: S 81 KR 2176/13 ER), dass ein Anspruch gegen die Krankenkassen auf Ausstellung eines anderweitigen Versicherungsnachweises nicht bestehe. Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig und kann vom Antragsteller angefochten werden.
Wenige Versicherte von Foto-Pflicht ausgenommen
Der Kläger in Berlin ist aber wahrlich nicht der einzige Kritiker. So hätten allein bei der Techniker Krankenkasse (TK) schriftlich ihre Bedenken aus datenschutzrechtlichen Gründen erklärt. Wann und welche Daten genau auf der eGK gespeichert werden, ist teilweise noch nicht ganz geklärt. Selbst Notfalldaten würden vorerst nicht darauf gespeichert werden. Ganz sicher aber muss sich ein aktuelles Foto des Versicherten auf der Karte befinden. Nur Versicherte unter 15 Jahren und wenige andere, wie etwa Pflegebedürftige oder Menschen denen eine religiöse Überzeugung ein Foto verbietet, erhielten ihre eGK auch ohne Lichtbild.
Finanzielle Bedenken
Auch finanzielle Gründe werden gegen die elektronische Gesundheitskarte ins Feld geführt. So sollen bis Juni diesen Jahres bereits 728 Millionen Euro in die eGK investiert worden sein und dass obwohl deren Vorteile strittig sind. So könnte erst sehr langfristig ein Nutzen gesichert werden, indem durch bessere Datenanbindungen schneller und flexibler auf die Gesundheitsdaten der Patienten zurückgegriffen werden könne. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werfe dies jedoch Probleme auf.
Krankenversicherungskarte möglicherweise länger gültig
Patienten, die am 1. Januar noch ohne die neue eGK sind, haben aber trotzdem Versicherungsschutz und müssen von einem Arzt behandelt werden. Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärte, dass die alte KVK noch bis zum aufgedruckten Gültigkeitstermin gelte. Da die Karten bei Beschäftigten sieben und bei Rentnern sogar 20 Jahre gültig sind, könne dies also noch etwas dauern. Die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer haben eine Übergangsfrist miteinander vereinbart, die allerdings von beiden Seiten unterschiedlich ausgelegt werde. Auch wenn es manchmal heiße, dass alle alten Karten bis maximal Ende September 2014 gelten würden, so dürften sich laut Stahl die meisten Ärzte doch an das aufgedruckte Datum halten. Die Kassen könnten dagegen nichts unternehmen, da die Ärzte nicht direkt mit ihnen, sondern über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen. (ad)
Bild: Musterkarte der BKK
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