Die Elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen wird ab Oktober 2011 ausgegeben
25.02.2011
Die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll ab Oktober dieses Jahres eingeführt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich auf ein Verfahren zur Einführung der eGK geeinigt.
Knapp sechs Jahren nach dem ursprünglich geplanten Einführungstermin, soll ab Oktober die elektronische Gesundheitskarte an die Bürger ausgegeben werden. Aufgrund massiver Bedenken, vor allen im Hinblick auf die technische Umsetzung und den Datenschutz, wurde die Einführung der eGK in den letzten Jahren immer wieder verschoben. Nun haben die KBV, die KBZV und der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherungen sich auf ein Verfahren geeinigt und die Ausgabe der eGK ab Oktober des Jahres beschlossen.
Gesetzliche Krankenkassen und Ärzte beschließen Verfahren
Eigentlich sollte die eGK bereits im Januar 2006 eingeführt werden, doch neben Datenschutzbedenken bereitete die technische Umsetzung vor Ort und die entsprechende Kostenübernahme den Kassenärztlichen Vereinigungen erhebliches Kopfzerbrechen. Rund fünf Jahre nach dem ursprünglichen Einführungstermin haben sich die Beteiligten nun auf ein Verfahren geeinigt, dass die Anschaffung und Installation von Lesegeräte für die Karten in den Praxen regelt. Bevor die neue eGK ab Oktober an die Patienten ausgegeben wird, sollen die Ärzte und Zahnärzte jetzt moderne Lesegeräte einrichten, wobei sie finanziell in Vorleistung gehen und anschließend im zweiten und dritten Quartal des Jahres von den Krankenkassen eine Pauschale für diese Lesegeräte erstattet bekommen. Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherungen, die KZBV und die KBV haben sich darauf geeinigt, dass 355 Euro für stationäre Lesegeräte, 215 Euro für die Installation und 280 Euro für mobile Lesegeräte von den Krankenversicherungen zur Verfügung gestellt werden. Exakte Informationen über das Verfahren zur Refinanzierung und Ausstattung für der benötigten Terminals in den Praxen erhalten die Mediziner von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, wobei „regional (…) die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassen auch schon früher mit der Erstattung beginnen“ können, erklärte der Vorstand der KBV, Carl-Heinz Müller.
Bisherige Krankenversicherungs-Chipkarten noch bis 2013
Ab dem Ende des dritten Quartals können die gesetzlich Versicherten nun die eGK beantragen, die bisherigen Krankenversicherungs-Chipkarten gelten jedoch auch weiterhin als Versicherungsnachweis und können normal weiter genutzt werden. Ab dem Jahr 2013 wollen die Krankenkassen jedoch ausschließlich eGK an ihre Versicherten ausgeben, vorausgesetzt das alle Arztpraxen bis dahin mit ausreichend Kartenlesegeräten ausgestattet sind. Am Ende soll durch die eGK nicht nur die Verwaltung vereinfacht werden, sondern durch den Zugriff auf eine elektronische Patientenakte Doppeluntersuchungen vermieden, mögliche Nebenwirkungen von Medikamenten frühzeitig erkannt und die Behandlung im Sinne der Patienten deutlich verbessert werden, so die Hoffnung der Befürworter. Dem gegenüber stehen die Probleme bei der technischen Umsetzung und die Datenschutzbedenken, wenn sämtliche Angaben zur Gesundheit einer Person auf der EGK gespeichert sind und ausgelesen werden können.
Elektronische Gesundheitskarte muss sich in Zukunft erst beweisen
In der nun geplanten abgespeckten Variante der eGK, deren Einführung von der Politik im vergangenen Jahr noch für 2011 beschlossen wurde, sollen vorerst durch das neue System lediglich die sogenannten Stammdaten der Versicherten online abgeglichen werden, um möglichen Kartenmissbrauch zu unterbinden. Auch ließen sich auf der eGK Notfalldaten speichern, sofern der Versicherte dies wünscht, berichtete die KBV. Für die Zukunft sei jedoch geplant, die eGK so auszubauen, dass Ärzte über die online angebundenen Kartenterminals Befunde und Informationen zu ihren Patienten miteinander austauschen können. Welche Vorteile dies den Patienten bringen wird, bleibt abzuwarten. Theoretisch sollte durch die bessere Vernetzung der Mediziner die Behandlung an Qualität gewinnen, doch besteht das Risiko, dass der Schwerpunkt eher auf die Aufdeckung von Fällen des Kartenmissbrauchs gesetzt wird, als auf eine Verbesserung der medizinischen Versorgung. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen hier erst noch belegen, dass sich mit dem neue System die medizinischen Leistungen für ihre Versicherten verbessern und sie die eGK nicht nur nutzen, um gegenüber den Ärzten die Abrechnungen künftig noch besser kontrollieren zu können. (fp)
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