Einführung der elektronischen Gesundheitskarte beginnt in Sachsen
24.03.2011
Die Einführung der bisweilen umstrittenen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Sachsen steht bevor. Die Verantwortlichen der gesetzlichen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigung (KVS) und Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZVS) Sachsens haben sich in einer Rahmenvereinbarung über die Finanzierung der Praxisausstattung mit Kartenlesegeräten geeinigt.
In Sachsen wird ab April mit der Einführung der elektronische Gesundheitskarte (eGK) begonnen. Die Kosten für die Anschaffung der Kartenlesegeräte, deren Installation und die Anpassung der Praxissoftware wird von den Krankenkassen mit einer Pauschale finanziert. Damit ist ein wesentlicher kritischer Punkt, der die eigentlich bereits für das Jahr 2006 geplante Einführung der elektronischen Gesundheitskarte immer wieder verzögert hatte, vom Tisch: Die Kostenpauschale stellt sicher, dass keine finanziellen Nachteile für die Ärzte entstehen. Die Bedenken bezüglich der Datensicherheit konnten bislang jedoch nicht vollständig ausgeräumt werden.
Ärzte erhalten Kostenpauschalen für Kartenlesegeräte
Mit der Rahmenvereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der KVS und der KZVS steht der Einführung der eGK in Sachsen nichts mehr im Wege, kommentierte die Arbeitsgemeinschaft SaxMediCard den aktuellen Beschluss. Die Finanzierung der Praxisausstattung mit Kartenlesegeräten wird demnach in Form von Kostenpauschalen durch die Krankenkassen übernommen. Die rund 6.600 Ärzte und 2.000 Zahnärzte in Sachsen erhalten für Bestellungen, die bis zum 30. September 2011 getätigt werden, eine Kostenpauschale von 355 Euro für ein stationäres Kartenlesegerät und 280 Euro für ein mobiles. Darüber hinaus werden ihnen für die Installation und Anpassung der Praxissoftware einmalig bis zu 215 Euro erstattet. Die sächsischen Ärzte können sich ab April die genannten Apparaturen beschaffen und anschließend eine Erstattung der Kosten beantragen. In den sächsischen Krankenhäusern wurde bereits nach den Budgetverhandlungen 2009/10 mit der Anschaffung der Lesegeräten begonnen.
Schnelle Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geplant
Die Arbeitsgemeinschaft SaxMediCard zeigte sich angesichts der aktuellen Rahmenvereinbarung zuversichtlich, das von der Bundesregierung im GKV-Finanzierungsgesetz festgelegte Ziel, ein Zehntel der Versicherten bis Ende des Jahres mit der eGK auszustatten, in Sachsen zu erreichen. Durch die zügige Einigung auf entsprechende Kostenpauschalen, stehe der Einführung der eGK nichts mehr im Wege, so das Fazit der Arbeitsgemeinschaft. Auch die Ärzte bereiten sich nun auf eine zügige Umsetzung der politischen Beschlüsse vor und so hat zum Beispiel die KZVS nach eigenen Angaben bereits eine Hotline für Fragen zur Anschaffung der Kartenlesegeräte eingerichtet. Die ursprünglich häufig vorgetragenen Datenschutzbedenken scheinen spontan vergessen, seit eine Einigung über die Finanzierung vorliegt. Die Krankenkassen zeigen ihrerseits ebenfalls ein deutlich erhöhtes Interesse an einer möglichst zügigen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, seit klar ist, dass ihnen die Zuschüsse für die Verwaltungskosten aus dem Gesundheitsfonds um zwei Prozent gekürzt werden, wenn sie nicht bis Ende des Jahres an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die neue eGK ausgegeben haben. Ab Oktober 2011 soll die elektronische Gesundheitskarte den Beschlüssen der Bundesregierung zufolge deutschlandweit an die Versicherten verteilt werden.
Speicherung von Patientendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte wird anders als die bisherigen Chipkarten der Krankenversicherungen künftig für die Behandlung der Patienten wesentliche medizinische Daten langfristig speichern und außerdem durch ein Lichtbild eindeutig zuzuordnen sein. Denkbar ist zum Beispiel die Speicherung von Notfalldaten oder von Rezepten direkt auf der eGK. Bei der Speicherung persönlicher Daten sehen Datenschützer jedoch eines der wesentlichen Probleme, denn ihrer Ansicht nach könnten Unbefugte sich Zugang zu den Daten verschaffen und diese für andere Zwecke missbrauchen. Zwar versucht Dr. der Präsident der Ärztekammer, Franz-Joseph Bartmann, derartige Bedenken zu zerstreuen, wenn er betont, dass die eGK lediglich wie ein Schlüssel funktioniere, ohne den Krankenakten und Patientendaten nicht gelesen werden können. Doch es bleiben Zweifel. Denn immer wieder berichten Medien vom Datenklau auch aus hochsensiblen Bereichen. Ein weiterer Ansatzpunkt der Kritiker sind die mit der Einführung der eGK verbundenen Kosten. Ohne wirkliche Vorteile für die Versicherten zu bieten, werden die Krankenkassen mit mehreren Millionen Euro für die Einführung der eGK belastet, so der Vorwurf kritischer Experten.
Mögliche Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte
Nachdem sich die Einführung der eGK seit 2006 immer wieder verzögert hatte, beschloss die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine abgespeckte Version der eGK im vierten Quartal 2011 einzuführen. Auf der jetzt vorgesehenen Karte werden dabei vorerst lediglich die sogenannten Stammdaten der Versicherten gespeichert und online abgeglichen, um möglichen Kartenmissbrauch zu unterbinden. Außerdem ist die Speicherung von Notfalldaten auf der eGK möglich, sofern Versicherte dies wünschen, erklärte die Kassenärztliche Bundesvereinigung Anfang des Jahres. Allerdings ist nach der umfassenden Einführung der eGK geplant, diese so auszubauen, dass Ärzte über die online angebundenen Kartenterminals medizinische Befunde und Informationen zu ihren Patienten miteinander austauschen können. Dadurch erhoffen sich die Verantwortlichen eine deutliche Verbesserung in der Behandlung, wobei jedoch abzuwarten bleibt, ob diese sich tatsächlich einstellen wird. Kritiker befürchten, dass die eGK eher für die Aufdeckung von Fällen des Kartenmissbrauchs eingesetzt wird, als auf für die Verbesserung der medizinischen Versorgung. Für die gesetzlichen Krankenversicherungen gilt es ebenfalls zu beweisen, dass mit dem neue System die medizinischen Leistungen für ihre Versicherten gewinnen und die eGK nicht nur genutzt wird, um künftig die Abrechnungen der Ärzte noch besser kontrollieren zu können. (fp)
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