VDD fordert im Verbund von insgesamt 30 Verbänden den ‚großen Wurf‘ statt einer Pannenkarte. Denn: Noch sind die nicht-approbierten Gesundheitsberufe nicht beteiligt. Zum Nachteil der Patienten.
02.06.2014
Die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte müssen jetzt endlich kommen – „und dann bitte richtig und auch für die nicht-approbierten Gesundheitsberufe!“ Das fordern aktuell mehr als 30 Verbände der Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerker und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die seit Jahren im Fachbeirat des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR-Fachbeirat) zusammenarbeiten.
Die Verbände überreichten aus diesem Anlass ein Positionspapier an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, worin sie fordern, sämtliche Gesundheitsberufe in die Ausgestaltung und Nutzung der Telematikinfrastruktur einzubeziehen.
Die Sprecher des eGBR-Fachbeirates Arnd Longrée (Vorsitzender des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten e.V.) und Marianne Frickel (Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker) fordern deshalb den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich die notwendigen Änderungen des § 291a SGB V vorzunehmen. Nur so können – im Sinne einer bestmöglichen Patientenversorgung – dann auch die Gesundheitsfachberufe und die Gesundheitshandwerke ohne Wettbewerbsnachteil am Aufbau und der Nutzung der Telematikinfrastruktur teilnehmen.
Bei der Diskussion über die elektronische Gesundheitskarte und die dazugehörige Telematikinfrastruktur (TI) bleiben bisher wichtige Bereiche des Gesundheitswesens (z. B. die Heil- und Hilfsmittelversorgung, die Rehabilitation und die ambulante sowie stationäre Pflege) weitgehend ausgeklammert. Auch sind Patienten vielfach auf sich gestellt, wenn sie existenzielle behandlungsrelevante Informationen im Bereich der nicht-ärztlichen Therapie und Versorgung suchen. Eine adäquate Versorgung ist derzeit häufig dem Zufall überlassen, was erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung hat. Die Einführung der TI könnte das grundlegend ändern.
Die Verbände sind sich einig: Das unbefristete Moratorium für das elektronische Rezept darf nicht als Ausrede herhalten, die nicht-approbierten Gesundheitsberufe von der Nutzung der TI auszuschließen. Ohne die Einbindung dieser über 2 Mio. betroffenen Berufsangehörigen wird der einzelne Patient bzw. Versicherte auch zukünftig keine Chance haben, eine seinen individuellen Bedürfnissen abgestimmte, effektive Versorgung bzw. Rehabilitation zu erhalten. Die Telematikinfrastruktur ohne Integration aller Leistungserbringer wäre somit ein "zahnloser Tiger", der seine Möglichkeiten nicht ausschöpft und unwirksam bliebe.
Der VDD meint: Der Nutzen der TI und des elektronischen Heilberufsausweises bzw. Berufsausweises für die Patientenversorgung ist zu groß, als dass dieses gesundheitspolitische Prestigeprojekt zum Spielball der Eitelkeiten von berufsständischen Organisationen werden darf. (pm)
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