Gericht sieht keine Vernachlässigung der Fürsorgepflicht oder fahrlässige Tötung
03.04.2014
Die Eltern eines an Krebs verstorbenen Mädchens wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Amtsgericht Kempten kommt in seiner Urteilsbegründung zu dem Schluss, es sei „völlig unstrittig, dass sie subjektiv das Beste für ihr Kind wollten“, als sie die Behandlung ihrer Tochter in die Hände eines dubiosen „Krebsheilers“ übertrugen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Eltern eine Verletzung der Fürsorgepflicht und die fahrlässige Tötung des Mädchens vorgeworfen, da sie sich im Jahr 2009 nach zwei erfolgten Chemobehandlungen gegen einen weitere Chemotherapie entschieden, die medizinische Behandlung abbrachen und ihre Tochter einem „Krebsheiler“ anvertrauten. Die Chancen für ein Überleben des Kindes hätten bei Fortführung der Therapie äußerst gut gestanden, argumentierte die Anklage. Das Gericht konnte den Anschuldigungen jedoch nicht folgen und sprach die Eltern frei, da sie sich stets bemüht hätten, das Beste für ihr Kind zu erreichen.
Ärzten drängten auf Fortführung der Chemotherapie
Zwischenzeitig war um die Behandlung des mittlerweile verstorbenen Mädchens ein heftiger Streit zwischen den behandelnden Ärzten, den zuständigen Behörden und den Eltern entbrannt. Im Jahr 2009 wurde die damals Zwölfjährige aus dem Oberallgäu mit Zustimmung der Eltern erstmals einer Chemotherapie wegen eines fußballgroßen Krebstumors im Bauch unterzogen. Die Ärzte berichteten, dass der Tumor sich im Zuge der Behandlung auf die Größe eines Tennisballs verkleinert habe und die Heilungschance bei entsprechender Fortführung der Chemotherapie etwa bei 80 Prozent gelegen hätten. Obwohl die Mediziner nach den zwei relativ erfolgreichen Chemobehandlungen auf eine Fortführung der Therapie drängten, entschieden sich die Eltern jedoch für einen Abbruch der Behandlung. Sie setzten angesichts der Nebenwirkungen der Chemotherapie fortan stattdessen zunächst auf eine Ernährungs- und Misteltherapie, bevor sie sich den umstrittenen Methoden der „Neuen Germanischen Medizin“ nach Ryke Geerd Hamer zuwendeten.
Auch bei Fortführung der Therapie keine sicher Heilung
Nach längeren Auseinandersetzungen kam das zuständige Familiengericht zu der Einschätzung, dass der Abbruch der Chemotherapie durch die Eltern eine Gefährdung des Kindeswohls darstellt, entzog den Eltern daher die gesundheitliche Fürsorge und wies das Mädchen für eine Woche stationär ins Krankenhaus ein. Allerdings war die Erkrankung mittlerweile so weit fortgeschritten, dass kaum noch Heilungschancen bestanden. Zudem hätte die Tochter durch die Beeinflussung der Eltern der Therapie äußerst ablehnend gegenüber gestanden, so dass sich die Ärzte dazu entschiedenen, das Mädchen wieder aus dem Krankenhaus zu entlassen. Im Hause ihrer Eltern war das Mädchen Weihnachten 2009 schließlich verstorben. Das Amtsgericht Kempten kommt in seinem Urteil allerdings zu dem Schluss, dass auch bei einer ununterbrochenen Fortführung der Therapie das Überleben des Kindes keineswegs gesichert gewesen wäre.
Falsche Heilungsversprechen mit fataler Wirkung
Der Fall macht auf tragische Weise deutlich, welche fatale Wirkung falsche oder zumindest fragwürdige Heilungsversprechen haben können. Die Eltern wollten sicher nur das beste für ihr Kind, vertrauten allerdings „blind“ auf die Aussagen von Ryke Geerd Hamer, berichtet einer der behandelnden Ärzte. Während für die ebenfalls parallel durchgeführte Misteltherapiepositive Effekte bei der Krebstherapie eindeutig wissenschaftlich belegt sind, ist dies für die Heilmethoden von Hamer keineswegs der Fall. Zudem kommt die Misteltherapie nur als Begleittherapie zur Anwendung. Eine ausschließliche Behandlung der Krebserkrankungen auf Basis der Misteltherapie ist nicht empfehlenswert und wenig erfolgversprechend. Generell gilt bei den Krebserkrankungen, dass auch die Naturheilkunde hier bislang keine verlässliche Behandlungsmethode anbieten kann. Wird eine Heilung ausgeprägter Krebsleiden auf Basis rein naturheilkundlicher Verfahren versprochen, ist daher Skepsis geboten. Ein ergänzender Versuch, mit Hilfe der Naturheilkunde gegen bestehende Tumore anzugehen, kann jedoch nicht schaden und möglicherweise durchaus eine positive Wirkung entfalten. (fp)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.