Sorgen wegen Pestizidrückständen in Lebensmitteln
Viele Menschen in Deutschland sind der Meinung, dass Pflanzenschutzmittelrückstände zu den größten gesundheitlichen Risiken bei Lebensmitteln gehören. Ist diese Angst aber wirklich berechtigt?
Wie das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in einer aktuellen Mitteilung berichtet, nehmen viele Deutsche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in der Nahrung als eines der größten gesundheitlichen Risiken wahr. Diese Sorge sei jedoch unbegründet, informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Broschüre zum Thema.
Geringe Überschreitungsquote
Den Angaben zufolge werden in keinem anderen europäischen Land Lebensmittel auf so viele Pestizide untersucht wie in Deutschland. Jedes Jahr nehmen die Behörden fast 20.000 Proben unter die Lupe, die risikoorientiert auf bis zu 800 Wirkstoffe geprüft werden.
Bei Obst und Gemüse aus Europa haben die Bundesländer in den vergangenen Jahren nur bei ein bis zwei Prozent der Proben Überschreitungen der Höchstgehalte festgestellt. Bei Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern war die Überschreitungsquote etwas höher.
Hierzulande liegt die Überschreitungsquote bei Rückstandshöchstgehalten laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf einem konstant niedrigen Niveau von etwas über einem Prozent.
Rückstände auch bei sachgerechter Anwendung
Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (PDF) schreibt, werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt, um Pflanzen vor Schaderregern zu schützen.
Auch wenn die zugelassenen Pestizide sachgerecht und bestimmungsgemäß angewendet werden, können Rückstände im Erntegut und in den daraus gewonnenen Lebens- und Futtermitteln verbleiben.
Ein umfangreiches Regelwerk sorgt aber dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch beruhigt sein können. So muss jedes einzelne Pflanzenschutzmittel vor dem Einsatz ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen.
Das BVL koordiniert als deutsche Zulassungsbehörde dieses Verfahren und arbeitet eng mit anderen Behörden wie dem BfR, dem Umweltbundesamt (UBA) sowie dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius-Kühn-Institut, JKI) zusammen.
Das jeweilige Produkt muss wirksam und gleichzeitig sicher für Mensch, Tier und Umwelt sein. Auf dieser Basis werden gesetzliche Rückstandshöchstgehalte festgelegt, die meist deutlich unter den Werten liegen, bei denen schädliche Auswirkungen für die Gesundheit zu befürchten wären.
Gesundheitliche Beeinträchtigung ist unwahrscheinlich
Wie das BMEL betont, ist ein Nachweis von Pflanzenschutzmittelrückständen nicht mit einem gesundheitlichen Risiko gleichzusetzen. Erst wenn die Werte über dem zulässigen Höchstgehalt liegen, ist das Nahrungsmittel nicht mehr verkehrsfähig.
Und auch dann muss erst geprüft werden, ob auch eine Überschreitung der sogenannten Akuten Referenzdosis (ARfD) vorliegt. Das ist die Menge eines Stoffes, die an einem Tag ohne gesundheitliche Gefährdung aufgenommen werden kann.
Falls das BfR eine Gesundheitsgefahr nicht ausschließen kann, werden über das Schnellwarnsystem europaweit sämtliche Überwachungsbehörden informiert und Maßnahmen zum Verbraucherschutz eingeleitet. Dies ist jedoch nur selten der Fall.
Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln bei Einhaltung der zulässigen Höchstwerte unwahrscheinlich, berichtet das BZfE.
Auf nationaler und europäischer Ebene wird stetig daran gearbeitet, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln so gering wie möglich zu halten, Rückstände zu verringern sowie die Überwachung weiter zu verbessern. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundeszentrum für Ernährung: Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln, (Abruf: 26.12.2022), Bundeszentrum für Ernährung
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln - Gesundheit geht vor, (Abruf: 26.12.2022), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln, (Abruf: 26.12.2022), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln (PDF), (Abruf: 26.12.2022), Bundesinstitut für Risikobewertung
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.