Update 21.04.2020: Aufgrund der heftigen Kritik gegen die Abschaffung der Telefonkrankschreibung hat der Bundesausschuss eingelenkt und die Krankschreibung per Telefon verlängert.
Keine telefonischen Krankschreibungen mehr – Fachleute kritisieren Entscheidung
Im vergangenen Monat war aufgrund der Gefahr durch das Coronavirus in Arztpraxen eine Sonderregelung eingeführt worden. Diese machte es möglich, Krankschreibungen bei Atemwegsbeschwerden wie Erkältungen auch per Telefon auszustellen. Dass diese Regelung nun nicht verlängert wurde, sorgt für massive Kritik von Fachleuten.
Kliniken, Ärzte und Gesundheitspolitiker kritisieren das Ende der telefonischen Krankschreibung bei Atemwegsbeschwerden. Diese Sonderregelung machte es möglich, dass Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal 14 Tage ausgestellt bekommen konnten.
Druck durch Arbeitgeber
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Mitteilung berichtet, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, die Regelung zur AU-Bescheinigung per Telefon nicht zu verlängern. Sie lief damit am Sonntag, 19. April, aus.
„Das ist weder für die Praxen noch für die Patienten gut“, kommentierten Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
„Mit Erstaunen und Unverständnis“ reagierte Dr. Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, auf die Entscheidung.
„Wir hatten uns im G-BA für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt. Dies wäre deckungsgleich gewesen mit der von der Bundesregierung ausgesprochenen Fortführung der Kontaktsperre. Leider sind wir im Gremium überstimmt worden. Offenbar hat hierbei auch der große Druck der Arbeitgeberseite eine entscheidende Rolle gespielt“, erläuterte Hofmeister.
Dr. Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, erklärte: „Ab kommenden Montag müssen alle Patientinnen und Patienten wieder wegen einer möglichen AU in die Praxen kommen. Der abrupte Stopp durch den G-BA ist ein Problem für Praxisteams und Patienten gleichermaßen.“
„Ein klarer Fehler“
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übt in einer Mitteilung Kritik an dem Beschluss, der vom GKV-Spitzenverband und dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA und „gegen die Stimmen der Ärzte, Zahnärzte und der Krankenhäuser“ getroffen wurde.
„Wenn nun davon gesprochen wird, dies sei eine Entscheidung der Gemeinsamen Selbstverwaltung, ist dies falsch. Es ist eine GKV-Spitzenverbands-Entscheidung“, schreiben die Fachleute.
Kritik kommt auch von Gesundheitspolitikern. So schreibt etwa Karl Lauterbach (SPD auf Twitter: „Für Krankschreibungen darf auch zukünftig bei Atemwegserkrankungen kein Arztbesuch nötig sein. Es ist Unsinn, die Ansteckung in der Praxis zu forcieren da die Patienten auf dem Weg und in der Praxis noch keine wirksame Schutzmaske haben. Ein klarer Fehler.“
Update 21.04.2020
Telefonische Krankmeldung verlängert
Eigentlich sollte die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung für Personen mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, gekippt werden. Doch nach massiver Kritik von Fachleuten können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin telefonisch krankmelden.
Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, erklärte laut einer Mitteilung:
„Aufgrund der aus der Versorgungspraxis am Wochenende vorgetragenen unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen wird sich der G-BA heute erneut mit der Frage der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patientinnen und Patienten durch den Arzt beschäftigen.“
Und weiter: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir bei dieser erneuten Beschlussfassung eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 mit der Modifikation beschließen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigt werden und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden kann“, so Hecken.
„Rechtzeitig vor Auslaufen der voraussichtlich verlängerten Ausnahmeregelung wird über eine mögliche erneute Verlängerung entschieden.“ (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Keine Verlängerung: G-BA stoppt AU-Bescheinigung per Telefon, (Abruf: 20.04.2020), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Fehlentscheidung zur Krankschreibung muss revidiert werden, (Abruf: 20.04.2020), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
- Gemeinsamer Bundesausschusses (G-BA): Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen, (Abruf: 21.04.2020), Gemeinsamer Bundesausschusses (G-BA)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.