Alkohol in Lebensmitteln nicht immer eindeutig gekennzeichnet
Viele Menschen wollen oder sollen – etwa aus gesundheitlichen Gründen oder während der Schwangerschaft – keinen Alkohol konsumieren. Der steckt aber nicht nur in Bier, Wein und Spirituosen, sondern auch in zahlreichen Lebensmitteln. Und das ist bei vielen Produkten nicht offensichtlich.
Bei Lebensmitteln wie Rumkugeln, Weinbrandbohnen und Weinsauerkraut sagt bereits der Name, dass diese Produkte Alkohol enthalten. Weniger erwartbar ist jedoch, dass auch Produkte wie Marmeladen, Suppen, Fleisch- und Fischspeisen versteckten Alkohol (Ethanol) als Zutat oder als Aromaträger enthalten können, berichtet die Verbraucherzentrale Südtirol in einer aktuellen Mitteilung.
Manche Menschen müssen, sollen oder wollen verzichten
Für viele Menschen stellen die geringen Alkoholmengen in Lebensmitteln kein Problem dar. Doch für manche Personen kann die versteckte Zutat gefährlich werden.
So sollten Patientinnen und Patienten mit bestimmten Erkrankungen, etwa des Herz-Kreislauf-Systems, generell auf Alkohol verzichten, heißt es in einem Beitrag des AOK-Gesundheitsmagazins.
Auch schwangere sowie stillende Frauen sollten keinen Alkohol konsumieren, um so das (ungeborene) Kind zu schützen.
Zudem müssen Menschen, die den Weg aus der Alkoholabhängigkeit gefunden haben, Alkohol konsequent vermeiden, weil schon kleinste Mengen beziehungsweise der Geschmack von Alkohol einen Rückfall in die Sucht auslösen können.
Für die Ernährung von Kindern sind alkoholhaltige Speisen und Getränke ebenfalls nicht geeignet, heißt es auf dem „Verbraucherportal Bayern“. Ob Kinder und Jugendliche gefährdet sind, sich durch regelmäßiges Naschen von alkoholhaltigen Süßigkeiten an den Geschmack von Alkohol zu gewöhnen, ist bislang noch nicht geklärt. Womöglich senkt sich dadurch aber die Hemmschwelle zum Ausprobieren von „richtigem Alkohol“ oder von Alkopops.
Für all diese und andere Menschen ist es wichtig, Bescheid zu wissen, wenn einem Lebensmittel Alkohol zugesetzt wurde.
Auch Süßwaren mit Alkohol
Manche Lebensmittel, darunter Fruchtsäfte, Brot, Kefir oder Kombucha, enthalten von Natur aus Alkohol, denn ein Teil des Zuckers in diesen Produkten wird von Mikroorganismen (Hefepilze, Essigsäurebakterien) zu Alkohol abgebaut.
Weil dieser „natürliche“ Alkoholgehalt 0,3 Volumsprozent in der Regel nicht übersteigt und die Lebensmittel nicht nach Alkohol schmecken, wird er als unbedenklich eingestuft, schreibt die Verbraucherzentrale Südtirol.
Wer Gemüse fermentiert, kann in Sauerkraut und Co. einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Volumenprozent feststellen, berichtet die AOK.
Süßwaren (beispielsweise Schokoladeneis, Pralinen, Torten, Schokoladen) sowie Speisen wie Kompotten und Marmeladen werden manchmal Liköre (zum Beispiel Amaretto, Eierlikör), Rum, Obstbrände oder Wein zugesetzt.
Und Rezepte für Suppen und Soßen, für das klassische Käsefondue, für Risotto, Fleisch- und Fischgerichte enthalten aus geschmacklichen Gründen häufig Wein oder andere alkoholische Getränke als Zutat.
Nicht immer als Zutat angegeben
„Handelt es sich um vorverpackte Lebensmittel, dann muss der verwendete Alkohol bzw. das alkoholische Getränk genauso wie die anderen Zutaten angegeben werden“, erläutert Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „In der Zutatenliste findet man dann Bezeichnungen wie „Ethanol“, „Ethylalkohol“, „Trinkalkohol“ bzw. „Rum“ und Ähnliches.“
Wenn Lebensmittel aber lose verkauft werden, muss nicht die gesamte Zutatenliste – und damit auch nicht der Alkohol –, sondern es müssen lediglich die allergieauslösenden Zutaten dokumentiert werden.
Dies gilt auch für Speisen in der Außer-Haus-Verpflegung. Ethanol wirkt zudem als Konservierungsmittel, beispielsweise in Fruchtauszügen, sowie als Lösungsmittel für Aromen. Wird Alkohol solcherart als Hilfsstoff verwendet, muss er nicht in der Zutatenliste angegeben werden.
Alkohol verflüchtigt beim Kochen nicht vollständig
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Südtirol ist die derzeitige Alkoholkennzeichnung unzureichend. Gefordert wird ein Kennzeichnungselement, das auf den ersten Blick den Zusatz von Alkohol erkennen lässt, zum Beispiel ein Piktogramm. Dies sieht auch die Verbraucherzentrale Brandenburg in einer Mitteilung so.
Anders als gemeinhin angenommen, verflüchtigt sich Ethanol beim Kochen und Backen zwar mehrheitlich, doch nicht vollständig. Nach etwa 30 Minuten Garzeit kann noch rund ein Drittel der ursprünglich zugegebenen Alkoholmenge vorhanden sein.
Menschen, die auf Alkohol verzichten müssen, sollen oder wollen, sind daher gut beraten, im Restaurant, in der Kantine, in Eisdielen und in Konditoreien beziehungsweise bei den Herstellern nachzufragen, welche Produkte bzw. Speisen mit Alkohol zubereitet wurden. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Verbraucherzentrale Südtirol: Welche Lebensmittel enthalten versteckten Alkohol?, (Abruf: 11.10.2022), Verbraucherzentrale Südtirol
- AOK-Bundesverband GbR: Vorsicht vor verstecktem Alkohol, (Abruf: 11.10.2022), AOK-Gesundheitsmagazin
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Versteckter Alkohol in Lebensmitteln, (Abruf: 11.10.2022), Verbraucherportal Bayern
- Verbraucherzentrale Brandenburg: Alkohol in Lebensmitteln: nur selten deutlich gekennzeichnet, (Abruf: 11.10.2022), Verbraucherzentrale Brandenburg
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.