Regelungen für Insekten in Nahrungsmitteln
Vier unterschiedliche Insekten wurden bislang von der Europäischen Kommission als Lebensmittel für den europäischen Markt zugelassen: Mehlkäfer, Wanderheuschrecke, Hausgrille und Getreideschimmelkäfer (Buffalowurm). Für die Verwendung der Insekten als Zutat gelten jedoch klare Regeln.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März mit, wie Verbraucherinnen und Verbraucher darüber aufgeklärt werden, ob ein Produkte Insekten enthält oder nicht. Hierfür gibt es laut des Bundesamtes eindeutige Vorschriften.
Würden Sie Insekten essen?
Bei Insekten als Nahrungsmittel scheiden sich die Geister. Die einen sehen darin eine hochwertige Proteinquelle, die im Vergleich zu anderen tierischen Produkten wesentlich umweltschonender produziert werden kann. Andere befürchten allergische Reaktionen, halten die Insektenzucht für Tierquälerei oder ekeln sich schlichtweg vor dem Konsum.
Für Insekten als Zutat gibt es klare Regeln
Müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nach der Zulassung in der EU nun befürchten, dass Insekten als Zutat in zahlreichen Produkten versteckt werden? Nach Angaben des BVL wird dies nicht passieren, denn die Zulassung ist an eine klare Kennzeichnungsvorschrift gebunden. Zudem gelten Lebensmittel, die Insekten enthalten, nicht mehr als vegan oder vegetarisch.
Laut BVL wird jede Person selbst darüber entscheiden, ob Insekten in den Speiseplan integriert werden oder nicht. Wenn ein Hersteller Insekten als Zutat verwendet, muss auf der Zutatenliste aufgeführt sein, um welche Insektenart es sich handelt.
Manche Menschen reagieren allergisch auf Insekten
Dies ist allein unter dem Gesichtspunkt notwendig, dass Insekten bei manchen Menschen allergische Reaktionen auslösen, insbesondere bei denjenigen, die allergisch auf Krebstiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere reagieren.
Außerdem können Insekten Rückstände von Gluten aufweisen, wenn sie ein gutenhaltiges Futter erhalten haben. Daher sind auch bei Personen mit Glutensensitivität oder Zöliakie gesundheitliche Beschwerden nicht ausgeschlossen.
Insekten müssen als Zutat klar deklariert werden
Die Regelung sieht vor, dass Lebensmittel, die Insekten enthalten, in der Zutatenliste klar und verständlich aufgeführt werden und zwar mit deutschem und lateinischem Namen. Darüber hinaus muss die Beimischung beziehungsweise die Darreichungsform gekennzeichnet sein, wie beispielsweise getrocknet, pastenartig oder pulverförmig.
Zusätzlich sind die Hersteller dazu verpflichtet, Allergie-Hinweise in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste zu platzieren.
Insekten gelten als tierische Produkte
Nach dem EU-Recht wurden Insekten in die Kategorie „Lebensmittel, die aus Tieren oder deren Teilen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden“ eingeordnet. Sie müssen also dementsprechend gekennzeichnet sein und dürfen nicht als vegetarisch oder vegan deklariert werden. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Klare Regeln für Insekten als Lebensmittel (veröffentlicht: 14.03.2023), bvl.bund.de
- Europäische Kommission: Insekten in Lebensmitteln - die Fakten (Abruf: 15.03.2023), germany.representation.ec.europa.eu
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.