Listerien: Intensive Ermittlungstätigkeit der Lebensmittelüberwachung
Nach den Listerien-Erkrankungen und Todesfällen, die mit Produkten des hessischen Fleischherstellers Wilke in Verbindung gebracht wurden, gibt es nun offenbar einen weiteren Ausbruch von Listeriose in Deutschland. Die gefährlichen Bakterien wurden in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Baden-Württemberg festgestellt.
Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg in einer Mitteilung schreibt, wird der aktuelle Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 23. Oktober zu erneuten Krankheitsfällen in Deutschland der letzten Monate, ausgelöst durch Listerien Typ Pi4, vom Land Baden-Württemberg mit großer Sorge und Sorgfalt betrachtet. Den Angaben zufolge hat der zuständige Minister Peter Hauk eine intensive Ermittlungstätigkeit der Lebensmittelüberwachung veranlasst. Laut dem Ministerium zeigen die bisherigen Untersuchungen in Baden-Württemberg aber keine Hinweise auf Listerien vom Typ Pi4.
Nachweise von krankheitserregenden Listerien
Hintergrund der scharfen Reaktion waren Nachweise von krankheitserregenden Listerien, die im Rahmen einer amtlichen Routinekontrolle 2017 in einem Lebensmittel und 2019 in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Baden-Württemberg (in einer Produktionsanlage und nicht in Lebensmitteln) festgestellt wurden. Die Funde von 2017 lagen zwar weit unter den erlaubten Grenzwerten, waren jedoch aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes Anlass zu einer intensivierten Überwachung des Betriebs.
Wie es in der Mitteilung heißt, wurden nach dem genannten Nachweis im Januar 2019 in einer Produktionsanlage umfangreiche Untersuchungen und Maßnahmen von Seiten der Behörden und von Seiten des Betriebs veranlasst, um das in jedem Betrieb vorhandene Risiko einer Kontamination der hergestellten Wurstwaren mit Listerien so weit als möglich auszuschließen. Hierzu gehörte vor allem die Stilllegung der betroffenen Produktionsanlage, Optimierung der Reinigung und Desinfektion sowie sehr umfangreiche Produktuntersuchungen. Es wird hervorgehoben, dass in keiner Probe eines dort hergestellten Lebensmittels seit 2017 Listerien trotz intensivster Untersuchungen nachgewiesen werden konnten.
Nachdem diese Maßnahmen bereits durchgeführt worden waren, teilten die Bundesbehörden den Ländern Ende Februar mit, dass ein Erkrankungsgeschehen durch einen bestimmten Typ Listerien (Pi4) identifiziert worden sei und dem Fall bundesweit sechs Erkrankungen zugerechnet werden. Zudem wurde mitgeteilt, dass die Listerien aus den Umgebungsproben vom Januar 2019 genetisch dem gleichen Typ zugerechnet werden. Die weiter laufenden amtlichen und betrieblichen Untersuchungen und Ermittlungen im Betrieb ergaben jedoch keine Hinweise auf ein Listerienproblem oder den Fund des Listerientyps (Pi4).
Neu aufgetretene Erkrankungsfälle
Am 23.10.2019 schickte das Robert-Koch-Institut den Ländern aufgrund neu aufgetretener Erkrankungsfälle ab Ende August 2019 einen aktualisierten Situationsbericht zum Fall Pi4, der die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg laut der Mitteilung in höchste Alarmbereitschaft versetzte. Unter Einbeziehung des interdisziplinären Kontrollteams Lebensmittelsicherheit wurden erneut Ermittlungen und Untersuchungen im Betrieb durchgeführt, um mögliche Kontaminationsquellen zu finden und den Verbraucherschutz sicher zu stellen.
Aufgrund der bis jetzt vorliegenden Ergebnisse (Stand der Mitteilung: 02.11.2019) konnte keine Kontaminationsquelle im Betrieb gefunden werden und in keinem der untersuchten Produkte konnten Listerien nachgewiesen werden. Sämtliche Produktionschargen müssen mittels umfassender Untersuchungen negativ auf Listerien getestet werden, bevor sie den Betrieb verlassen dürfen.
Wenn bei den laufenden Prüfungen und Untersuchungen im Betrieb belastende Hinweise gefunden werden sollten, die einen eventuellen Zusammenhang mit den Erkrankungen ergeben, werden umgehend die erforderlichen Maßnahmen von Seiten der Behörden, wie ein öffentlicher Rückruf beziehungsweise eine Betriebsschließung durchgeführt.
Unterscheidungen zum Fall „Wilke“
Das Ministerium weist darauf hin, dass sich der Fall deutlich vom Fall „Wilke“ unterscheide, da ergänzend zu den molekularbiologischen Untersuchungen bisher weder ein Zusammenhang über Lieferwege noch Patientenbefragungen hergestellt werden konnte und seit 2017 trotz umfangreicher Untersuchungen keine Listerien in Produkten festgestellt werden konnten. Um künftig auch im Land schnelle und zuverlässige Untersuchungsergebnisse im Bereich von Bakterien, wie Listerien oder Salmonellen zu erreichen, hat Minister Hauk veranlasst, die erforderliche Untersuchungskompetenz, die bisher das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vornimmt, auch in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUAen) des Landes einzuführen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg: Ministerium informiert über Untersuchungen zu Listerien, (Abruf: 04.11.2019), Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.