Tipps für die erste Hilfe nach Badeunfällen
23.07.2014
In den vergangenen Wochen ist es immer wieder zu Badeunfällen gekommen – in einigen Fällen mit tödlichem Ausgang. Um das Schlimmste zu verhindern, erläutert der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Johanniter-Unfall-Hilfe, was bei einem Badeunfall zu tun ist.
Bewusstlosigkeit nach Badeunfall sollte der Betroffene in die stabile Seitenlage gebracht werden
Augenzeuge eines Unfalls zu werden, überfordert die meisten Menschen. Während bei Verkehrsunfällen viele wenigstens noch zum Teil auf das Wissen aus dem Erste-Hilfe-Seminar für den Erwerbs des Führerscheins zurückgreifen können, weiß kaum jemand, was bei Badeunfällen zu tun ist.
Wie der Landesverband informiert, soll als erstes der Notruf 112 alarmiert werden. Auf keinen Fall sollten Laien versuchen, einen Ertrinkenden aus dem Wasser zu bergen. „Retter bringen sich leicht selbst in Gefahr, wenn sie versuchen, Ertrinkende aus dem Wasser zu ziehen, sofern sie keine ausgebildeten Rettungsschwimmer sind", warnt Kersten Enke, Leiter der Johanniter-Akademie Hannover. „Direkten Körperkontakt sollte man nach Möglichkeit vermeiden, denn in seiner Angst kann der Ertrinkende um sich schlagen oder durch Klammern den Rettenden unter Wasser ziehen. Lieber sollte der Helfende der Person einen schwimmenden Gegenstand reichen – zum Beispiel einen Rettungsring – und sie damit an Land ziehen.“
Atmet der Verunglückte noch, sollte er möglichst schnell in die stabile Seitenlage gebracht werden. „Dafür wird der Kopf überstreckt, der Mund geöffnet und das Kinn auf dem Handrücken abgelegt. Das untere Knie ist angewinkelt. Dann die Atmung regelmäßig überprüfen", so Enke. „Wenn der Gerettete nicht atmet, müssen Ersthelfer sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen, bis der Rettungsdienst eintrifft."
Da Menschen, die aus dem Wasser gerettet wurden, schnell stark auskühlen, sollten sie mit Decken, Handtüchern oder Kleidungsstücken gewärmt werden. (ag)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.