Neue Regelung: Gesetzlich Versicherte werden zum Darmkrebs-Screening eingeladen
Darmkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland. In der Regel lässt sich diese Krebsart sehr gut heilen, wenn sie früh erkannt wird. Daher ist Vorsorge hier besonders sinnvoll. Seit Anfang des Monats gibt es daher eine neue Regelung: Die gesetzlichen Krankenkassen laden schriftlich zum Darmkrebs-Screening ein.
Eine der häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland
„Darmkrebs zählt bei Frauen zur zweithäufigsten, bei Männern zur dritthäufigsten Krebsart“, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Webseite. Die Heilungschancen hängen stark davon ab, wie früh der Krebs und seine Vorstufen entdeckt werden. Laut der Deutschen Krebsgesellschaft geht man davon aus, „dass bei früher Diagnose 90 Prozent aller Darmkrebspatienten geheilt werden können. Daher spielt gerade beim Darmkrebs die Früherkennung eine wichtige Rolle“, schreiben die Experten. Viele Menschen wissen aber leider nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs haben. Dank einer neuen Regelung werden sie nun schriftlich darüber informiert.
Für die Kostenübernahme gilt eine neue Altersgrenze
Wie auch bei vielen anderen Krebsarten gilt bei Darmkrebs, dass die Heilungschancen umso höher sind, je früher die Krankheit erkannt wird.
Dafür gibt es verschiedene Vorsorgeuntersuchungen wie die Darmspiegelung. Diese sind besonders wichtig, wenn es in der Familie schon zu Darmkrebsfällen gekommen ist.
Was Versicherte wissen sollten: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten inzwischen schon ab der neuen Altersgrenze von 50 Jahren. Früher lag der Anspruch auf eine solche Untersuchung bei einer Grenze von 55 Jahren.
Doch selbst diejenigen, die dies bislang nicht wussten, werden nun darüber informiert werden. Denn seit dem 1. Juli laden die gesetzlichen Krankenkassen erstmals zum Darmkrebs-Screening ein. Dafür werden Frauen und Männer ab 50 Jahren angeschrieben.
Heilungschancen werden stark verbessert
„Darmkrebs ist eine der Krebsarten, bei denen Früherkennung und Vorsorge die Heilungschancen stark verbessern. Wir ermuntern deshalb ausdrücklich dazu, das Darmkrebs-Screening zu nutzen“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer in einer Mitteilung.
Die Krankenkasse lade künftig jährlich rund 600.000 Frauen und Männer ein, allein beim Start der Aktion rund 90.000 Frauen und 60.000 Männer im ganzen Bundesgebiet.
Schätzungen gehen davon aus, dass allein im Jahr 2018 rund 33.000 Männer und 26.000 Frauen in Deutschland an einem sogenannten kolorektalen Karzinom erkrankten.
Wichtiger Etappensieg
Für Professor Jürgen F. Riemann, Vorstandsvorsitzender der Stiftung LebensBlicke, ist die aktive und regelmäßig wiederholte Einladung ein wichtiger Etappensieg.
„Die Stiftung LebensBlicke hat sich schon lange für eine Verbesserung der Darmkrebsvorsorge und -früherkennung eingesetzt“, so Riemann in einer Mitteilung.
„Die neue gesetzliche Regelung bringt allen Versicherten nun ab 50 Jahren eine persönliche Einladung zur Vorsorge, die in regelmäßigen Abständen wiederholt wird. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Darmkrebsvorsorge getan“, sagt der Vorstandsvorsitzende.
Ein Erfolg sei, dass Männer schon mit 50 Jahren eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen können.
Die Einladung informiert über die Früherkennung von Darmkrebs, erläutert die Erkrankung, den Ablauf von Darmspiegelung und Stuhltest sowie deren Vor- und Nachteile
Bei einer Darmspiegelung können Polypen gegebenenfalls sofort entfernt werden
Die Techniker Krankenkasse (TK) erläutert auf ihrer Webseite, welche Angebote zur Früherkennung von Darmkrebs TK-Versicherte ab dem Alter von 50 Jahren nutzen können:
„Je nach Alter kann die Früherkennung entweder durch einen Test auf okkultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl oder durch eine Koloskopie (endoskopische Untersuchung des gesamten Dickdarms) erfolgen“, schreibt die Kasse.
Und: „Bei einer Koloskopie können Polypen (frühe Vorstadien eines möglichen Dickdarmkrebses) gegebenenfalls sofort entfernt werden.“ (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Barmer Krankenkasse: Darmkrebs-Screening: Erstmals Einladung zu Früherkennung und Vorsorge, (Abruf: 10.07.2019), Barmer
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Darmkrebsfrüherkennung, (Abruf: 10.07.2019), Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Deutsche Krebsgesellschaft: Darmkrebs - Früherkennung, (Abruf: 10.07.2019), Deutsche Krebsgesellschaft
- Stiftung LebensBlicke: Darmkrebs-Screening, (Abruf: 10.07.2019), Stiftung LebensBlicke
- Techniker Krankenkasse: Diese Untersuchungen gehören zur Darmkrebsfrüherkennung, (Abruf: 10.07.2019), Techniker Krankenkasse
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.