Belgien: Erster Fall von Sterbehilfe für todkranken Minderjährigen
In Belgien hat erstmals ein todkranker Teenager – gesetzlich erlaubte – aktive Sterbehilfe erhalten. Weitere Details zu dem Patienten oder der Patientin wurden nicht bekannt gegeben. In Deutschland wird über das Thema Sterbehilfe seit Jahren kontrovers diskutiert.
Gesetzlich erlaubte Sterbehilfe für Minderjährige
In Belgien ist zum ersten Mal die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe für Minderjährige angewandt worden, bestätigte der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfe-Kommission, Professor Dr. Wim Distelmans. Seinen Angaben zufolge sei er innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von dem Fall unterrichtet worden.
Außer dass der minderjährige Patient oder die minderjährige Patientin todkrank war, wurden keine weiteren Details genannt: weder über das Alter, noch das Geschlecht, noch den medizinischen Befund.
Sterbehilfe-Gesetz in Belgien gilt als besonders liberal
Das belgische Sterbehilfe-Gesetz, das seit 2002 in Kraft ist, gilt als besonders liberal. Ärzten wird dadurch die Tötung auf Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten erlaubt, sofern die Mediziner ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Das Parlament dehnte die Sterbehilfe Anfang 2014 auf Minderjährige aus, wenn die Eltern zustimmen.
„Glücklicherweise gibt es nur wenige Kinder, auf die das zutrifft, das bedeutet aber nicht, dass wir ihnen das Recht auf einen würdevollen Tod verwehren sollten“, sagte Distelmans gegenüber der Zeitung „Het Nieuwsblad“, die als erste über den Fall berichtet hatte. Wie der flämische Sender VRT meldete, gehe es in dem Fall eher um einen Teenager als um ein Kind.
Deutsche Experten sind empört
Die Nachricht sorgte hierzulande für große Empörung. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisierte laut einer Mitteilung der Nachrichtenagentur dpa: „Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun.“ Er meinte: „Damit verlässt der Beneluxstaat die menschenrechtlichen Standards der EU. Aber die europäischen Institutionen schweigen.“
Kontroverse Diskussionen über Tötung auf Verlangen
Zwar ist die passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, in zahlreichen Ländern – auch in Deutschland – erlaubt beziehungsweise geduldet, die aktive Sterbehilfe ist jedoch in den meisten Nationen verboten. In der EU erlauben lediglich die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen.
Hierzulande wird seit Jahren kontrovers über das Thema diskutiert. Im vergangenen Jahr ergab eine Umfrage unter Onkologen, dass viele von ihnen im Notfall zur Beihilfe zum Suizid bereit wären. Andere Experten, wie etwa die Bundesärztekammer bleiben bei ihrem klaren Nein zur Sterbehilfe. Allerdings kann bei Beihilfe zur Selbsttötung im Einzelfall auf eine strafrechtliche Ahndung verzichtet werden, wie aus einer Meldung des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.
„Ich bin der Meinung, es ist richtig, dass unsere Rechtsordnung zum Drama der Selbsttötung schweigt. Und deswegen bin ich auch dafür, dass wir an der Straffreiheit der individuellen Selbsttötungsbeihilfe insgesamt festhalten“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.