Zukünftig keine irreführende gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel
18.05.2012
Die EU-Kommission stimmte am Mittwoch in Brüssel einer Liste zu, auf der vorerst 222 gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel stehen, die auch nach Dezember 2012 verwendet werden dürfen. Damit sollen irreführender Werbeslogans wie „Gut fürs Immunsystem“ zukünftig von Lebensmittelverpackungen verschwinden. Für Verbraucher bedeutet das mehr Verlässlichkeit bei Lebensmittelangaben.
Hersteller haben ein halbes Jahr Zeit für verlässlichere gesundheitsbezogene Angaben
Die EU-Kommission will mit ihrer Entscheidung erreichen, dass unseriöse, irreführende Werbung für Lebensmittel von den Produktverpackungen verschwindet und Verbraucher sich auf die Angaben verlassen können. Produkte mit Verpackungen auf denen irreführende Werbeslogans zu finden sind wie beispielsweise dass probiotischer Joghurt das Immunsystem stärken würde, dürfen demnach nur noch bis Dezember diesen Jahres in Supermärkten verkauft werden. So lange haben die Hersteller Zeit, um die gesundheitsbezogenen Verpackungsangaben entsprechend der Vorgaben der EU-Kommission zu korrigieren.
Die Liste basiere auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen, teilte die Kommission mit. Die Überprüfung der teilweise irreführenden Werbeaussagen wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA in Parma durchgeführt. Rund 44.000 Anträge auf Zulassung lagen der EU zu Beginn im Jahr 2008 vor. Da sich die meisten sinngemäß überschnitten, konnten einige Anträge zusammengefast werden. Die meisten wurden von den Experten jedoch abgelehnt. Andere befinden sich derzeit noch in Prüfung. Die Liste ist für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich und soll fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.
Das Verbot für die nicht zugelassenen Werbeaussagen muss von den nationalen Behörden durchgesetzt werden. Hersteller haben die Möglichkeit, eine Überprüfung der strittigen Aussagen bei bei den Testern der EU zu beantragen. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben keine Einwände gegen die Liste erhoben. Die europäische Verbraucherschutzzentrale BEUC und das deutsche Verbraucherministerium reagierten bereits im März sehr positiv auf die Neuregelung zum Schutz der Verbraucher.
Verbraucherinteressen weiter stärken
Die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen kürzlich vorgestellte Studie „Trends in der Lebensmittelvermarktung“ hat gezeigt, dass die Verbraucher grundsätzlich ein zunehmendes Interesse an hohen Qualitätsstandards sowie regional und ökologisch erzeugten Lebensmitteln haben. Durch verwirrende Angaben auf den Lebensmittelverpackungen fühlten sich viele jedoch überfordert und würden deshalb auf das kostengünstigste Produkt zurückgreifen. Die Verbraucherschützer sehen das als ein Marktversagen an, dem umgehend entgegengewirkt werden sollte. Verbraucherinteressen müssten generell ein höheres Gewicht haben. Die späteren Kunden sollten bereits vor Einführung von Lebensmittelprodukten zur Verständlichkeit der Angaben auf Verpackungen befragt werden, um Verwirrungen und missverständlichen Aussagen vorzubeugen, erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. (ag)
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