Gerichtsurteil: 115.000 Euro Schmerzensgeld nach HIV-Infektion
In München ist ein Mann zur Zahlung eines hohen Schmerzensgeldes verurteilt worden, weil er seine Ex-Freundin mit HIV infiziert hat. Angeblich hatte er von seiner Infektion nichts gewusst. Der Beschuldigte hatte seiner Partnerin verschwiegen, keinen Aids-Test gemacht zu haben.
Unbekannte HIV-Infektion eine große Gefahr für Sexualpartner
Gesundheitsexperten meldeten vor wenigen Monaten, dass es in Deutschland immer mehr HIV-Infektionen durch leichtsinnigen Sex gibt. Besonders problematisch ist dies, wenn sexuelle Krankheiten nicht frühzeitig oder gar nicht erkannt werden. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) waren Ende 2013 rund 14.000 Deutsche unwissentlich mit HIV infiziert. Dies stellt auch eine große Gefahr für die Sexualpartner dar. In München stand nun ein Mann vor Gericht, der angab, nichts von seiner HIV-Infektion gewusst zu haben. Da er seine Ex-Freundin mit dem Virus infizierte, muss er nun ein hohes Schmerzensgeld zahlen.
Hohes Schmerzensgeld für ehemalige Partnerin
Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, muss ein Mann für die Infizierung seiner früheren Partnerin mit HIV 115.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Den Angaben zufolge bestätigte ein Münchner Justizsprecher entsprechende Medienberichte. Die Zivilkammer des Münchner Landgerichts hatte der infizierten Frau ferner Ersatz aller Folgeschäden zugesprochen. Laut dem Urteil (Az: 23 O 14459/14) hatte sich das Paar im Jahr 2012 kennengelernt und dreimal miteinander ungeschützt Sex gehabt, wobei die an einer Kondom-Allergie leidende Frau auf einem vorherigen Aids-Test bestand. Der Beschuldigte habe bei Vorlage eines Untersuchungsberichts seines Urologen verschwiegen, dass er sich auf HIV nicht hatte testen lassen.
Beschuldigter gab Existenz eines negativen Tests vor
Laut der Meldung litt die Klägerin in der Folge an Durchfall und Erbrechen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit: Typische Symptome, die sich nach einer HIV-Infektion einstellen können. Die Frau hatte sich angesteckt. Der Mann bestritt im Prozess jedoch seine Verantwortlichkeit. Er gab an, von seiner eigenen Infektion damals nichts gewusst und die Frau nicht angelogen zu haben. Allerdings ging das Gericht von den Angaben der Klägerin und dem Ergebnis eines Expertengutachtens aus. Laut dem Sachverständigen hat der beklagte Mann seine damalige Partnerin „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ infiziert. Den Richtern zufolge ließ sich aber nicht beweisen, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Der Mann habe aber seine Sorgfaltspflichten „schuldhaft verletzt“, als er die Existenz eines negativen Tests vorgegeben und sie damit zum ungeschützten Sex verleitet habe. Im Rahmen der neuen Kampagne „Liebesleben“, die die ehemalige Präventionskampagne „Gib Aids keine Chance“ ersetzt, wird ausdrücklich dazu aufgerufen, sich auf HIV testen zu lassen (ad)
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