Facebook-Foto von Kinder-OP sorgt für Aufregung
30.11.2014
Ein Arzt aus Österreich hat ein Foto aus dem Operationssaal ins Internet gestellt. Medienberichten zufolge ist darauf auch der Patient zu sehen: Ein kleiner Junge neben dem ein Stofftier liegt. Der Mediziner werde nach Klinikangaben abgemahnt.
Betäubter Junge auf OP-Tisch
Laut Medienberichten hat ein Arzt aus Kärnten (Österreich) auf Facebook ein Foto aus einem Operationssaal gepostet. Wie berichtet wird, wollte der Mediziner damit beweisen, dass Ärzte auch nachts noch arbeiten. Das Bild sorge in der Internet-Gemeinschaft für große Aufregung, da darauf auch der Patient zu erkennen sei: Es handele sich dabei um einen kleinen Jungen, der auf dem OP-Tisch liegt. Das Kind ist intubiert, seine Augen zugeklebt, betäubt und daneben liegt ein Stofftier. Wie der „ORF Kärnten“ schreibt lautet der Text dazu: „Es ist 0.30, nur für die, die glauben, wir schlafen in der Nacht.“ Auf dem Foto sind demnach auch vier Personen des OP-Teams zu sehen, die alle mit dem Rücken zur Kamera stehen.
Kind ist auf dem Foto erkennbar
Juristen, die sich das Foto ansahen, erklärten, dass das Kind erkennbar sei. Auch wenn das Bild nicht mehr auf der Seite des Arztes zu sehen ist, zog es im Internet bereits weite Kreise. Gegenüber dem „ORF“ teilte der medizinische Direktor des Klinikums Klagenfurt, Ferdinand Waldenberger, mit, dass es bereits dienstrechtliche Konsequenzen gebe. Das Vorgehen des betreffenden Mediziners sei nicht tolerierbar: „Er wird im Rahmen des Dienstrechts abgemahnt. Wir informieren die Mitarbeiter nochmals darüber, wie man sich in Social Media zu verhalten hat. Fotos aus dem Operationssaal sind tolerabel, wenn sie für wissenschaftliche Zwecke, für Dokumentationen gedacht sind.“
Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht
Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass man nichts in Gang setzen wolle, was möglicherweise das betroffene Kind traumatisiere. Waldenberger zufolge werde man aber natürlich reagieren, wenn die Eltern darauf angesprochen werden. Wie der „ORF“ weiter berichtet, sieht auch der Klagenfurter Sozial-Media Experte Ludwig Notsch einen klaren Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Dabei gehe es um das schutzwürdige Interesse der abgelichteten Person. Notsch spricht von klaren rechtlichen Verfehlungen. Das Kind hätte der Veröffentlichung nicht zustimmen können und auch den Eltern sei die Möglichkeit zur ausdrücklichen Zustimmung genommen worden.
Ärzte machten Aufnahmen von Patientinnen
In der Vergangenheit wurde gegen die Persönlichkeitsrechte von Patienten durch Ärzte teilweise wesentlich drastischer verstoßen als in besagtem Fall. So hatten etwa Anfang des Jahres Polizisten bei einem Mediziner aus Osnabrück hunderte Videoaufnahmen gefunden, die er heimlich von Patientinnen gemacht haben soll. Noch etwas länger zurück liegt der Fall eines Gynäkologen aus Schifferstadt. Dieser war vom Landgericht im pfälzischen Frankenthal zu einer dreieinhalb-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte tausende Aufnahmen von seinen Patientinnen gemacht und so den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ der Patientinnen verletzt und sich auch des sexuellen Missbrauchs in drei Fällen schuldig gemacht. (ad)
Bildnachweis: Florentine / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
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