Verwaltungsgericht Köln: Stickoxid-Grenzwert sonst nicht einzuhalten
Auch Köln und Bonn müssen Fahrverbote einführen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am 8. November 2018 entschieden (Az. Köln: 13 K 6684/15, Az.: Bonn: 13 K 6682/15). Sie sollen ab April 2019 für Diesel-Pkw mit Euro-4-Norm und älter und auch für alte Benziner (Euro 1 bis 3) gelten, ab September 2019 dann – in Bonn nur teilweise – auch für Diesel-Pkw mit Euro-5-Motoren.
Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe stellte das Verwaltungsgericht fest, dass beide Städte 2017 den Grenzwert für Stickstoffoxide von im Jahresmittel 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht eingehalten hätten.
In Köln gelte dies für zumindest fünf Messstationen mit einem Spitzen-Jahresmittelwert am Clevischen Ring von 62 Mikrogramm pro Kubikmeter. Angesichts der hohen Überschreitungen könne die Stadt den Grenzwert nur mit Fahrverboten in der bisherigen „Grünen Umweltzone” einhalten. Das Verwaltungsgericht verpflichtete daher das Land Nordrhein-Westfalen, den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln fortzuschreiben und dort ein zonenbezogenes Fahrverbot als Maßnahme aufzunehmen.
In Bonn wurde in der Reuterstraße 2017 ein Jahresmittelwert von 47 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen, am Belderberg 2016 von 42 Mikrogramm. Wegen der geringen Überschreitung sind dort Diesel-Pkw mit Euro-5-Motoren nicht betroffen. Dafür müsse aber die Städtische Busflotte „zeitnah” mit Filtern nachgerüstet werden. Auch für Bonn verpflichtete das Verwaltungsgericht das Land Nordrhein-Westfalen, Luftreinhalteplan entsprechend fortzuschreiben.
Nach der Urteilsverkündung erklärte die Umwelthilfe in Berlin: „Nachdem wir nunmehr zehn Verfahren in Reihe gewonnen haben, sollte niemand mehr denken, dass Fahrverbote unverhältnismäßig seien und nicht kommen werden. Alle Gerichte, die sich bisher mit dem Thema beschäftigt haben, sehen dies anders.”
Insgesamt habe die Umwelthilfe klagen Für „Saubere Luft” in bislang 29 Städten eingereicht fünf Weitere sollen noch im November 2018 folgen.
Nach Berechnungen der Europäischen Umweltagentur sei Stickstoffdioxid schon 2015 allein in Deutschland für 13.100 vorzeitige Todesfälle verantwortlich gewesen, betonte die Umwelthilfe. Schmutzige Diesel-Pkw trügen wesentlich zu mehr als 800.000 jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma bei.
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