Familienförderung: Besserverdienende werden bevorzugt
12.03.2015
Die minimalen Anpassungen in der deutschen Familienförderung, die Bundesfinanzminister Schäuble in einem Gesetzentwurf erarbeitet hat, gehen dem Bündnis Kindergrundsicherung nicht weit genug. Der Zusammenschluss von Vereinen und Wissenschaftlern, der sich seit 2009 für einen Paradigmenwechsel in der Familienförderung einsetzt, fordert „ein gerechtes und transparentes familien-, sozial- und steuerpolitisches Gesamtkonzept“, mit dem sozial benachteiligte Familien besser unterstützt werden.
Bündnis Kindergrundsicherung fordert gerechte und transparente Familienförderung
Die Anpassungen, die in Schäubles Gesetzentwurf vorgesehen sind, führen dem Bündnis zufolge zur weiteren Verschärfung des Gerechtigkeitsproblems in der Familienförderung. Geplant ist eine Anhebung des Kinderfreibetrags, der das Existenzminimum des Kindes freistellt. Noch in diesem Jahr wird er um 144 Euro und im Jahr 2016 um weitere 96 Euro ansteigen. Das Kindergeld soll um vier Euro und 2016 um weitere zwei Euro angehoben werden. Dadurch profitierten Normal- und Geringverdienende über das Kindergeld jedoch wesentlich weniger als Gut- und Spitzenverdienende über den Kinderfreibetrag, berichtet das Bündnis.
„Die vorgeschlagene Anhebung des Kinderzuschlages um 20 Euro ab Mitte 2016 ist eine wichtige und längst überfällige Maßnahme. Der Kinderzuschlag bedarf allerdings einer grundlegenden Umgestaltung, um wirklich armutsvermeidend zu wirken“, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses. Es fehle auch eine Anpassung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende.
Das Bündnis fordert eine vollständige Umgestaltung der Familienförderung „mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 536 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. So sieht gerechte und transparente Familienförderung aus“. (ag)
Bild: Alexandra H. / pixelio.de
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