Patientenschützer fordern schärfere Kontrollen ambulanter Pflegedienste
Angesichts der Alterung der Gesellschaft nimmt auch die Zahl der Menschen zu, die Pflege benötigen. Dies ist auch mit hohen Kosten verbunden und somit ein gutes Geschäft. Vor allem die häusliche Krankenpflege ist ein großer Markt. Offenbar wird in diesem Bereich viel betrogen. Patientenschützer fordern daher mehr Kontrollen ambulanter Pflegedienste.
Mehr Menschen sind auf Pflege angewiesen
Angesichts der älter werdenden Gesellschaft steigt auch die Zahl derjenigen, die auf Pflege angewiesen sind. Häusliche Krankenpflege ist inzwischen ein riesiger Markt. Die großen finanziellen Gewinnmöglichkeiten locken leider auch Betrüger an. So wurde erst vor wenigen Monaten über einen Schaden in Milliardenhöhe durch Abrechnungsbetrug bei der Pflege berichtet. Wie es damals hieß, rechneten Pflegedienste beispielsweise systematisch mit gefälschten Pflege-Protokollen nicht erbrachte Leistungen ab.
Schärfere Kontrollen gefordert
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatte angesichts dieser Berichte schärfere Kontrollen von Wohngemeinschaften und Pflegeheimen gefordert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat zwar mittlerweile einen Entwurf eines Anti-Betrugsgesetzes für die ambulante Pflege vorgelegt, doch die Patientenschützer verlangen weitere Nachbesserungen. Dies vor dem Hintergrund, da Pflegedienste offenbar versuchen, Kontrollen zu umgehen, indem sie dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Zugang zur Wohnung des Pflegebedürftigen versperren. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert daher erneut schärfere Kontrollen der ambulanten Pflege.
Auffälligkeiten bei Abrechnungen
Stiftungsvorstand Eugen Brysch sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Notwendig ist eine einheitliche Patientennummer für Kranken- und Pflegekasse, um so Auffälligkeiten bei der Abrechnung schneller erkennen zu können.“ Außerdem sei eine verpflichtende elektronische Abrechnung durch die Pflegedienste nötig. In der Pflege werde demnach noch viel zu oft auf Papier abgerechnet. „Mit dieser neuen Kombination ließen sich Auffälligkeiten schneller aufspüren“, schrieben die Patientenschützer in einer älteren Mitteilung.
Zugang zur Wohnung von Pflegebedürftigen versperrt
In den „Grundlagen der MDK-Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege“ heißt es: „Bei der ambulanten Pflege sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung und die von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten Sachverständigen berechtigt, die Qualität der Leistungen des Pflegedienstes mit Zustimmung des Pflegebedürftigen in dessen Wohnung zu überprüfen.“ Doch laut der dpa-Meldung versuchen ambulante Pflegedienste offenbar, Qualitätsprüfungen zu umgehen, indem sie dem MDK den Zugang zur Wohnung des Pflegebedürftigen versperren.
Nicht mehr ins Blaue hinein ermitteln
Wie es heißt, werden Pflegebedürftigen dazu Patientenerklärungen vorgelegt, in denen diese festlegen sollen, ob sie vom MDK kontrolliert werden wollen oder nicht. Den Angaben zufolge seien solche Erklärungen bislang in Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen aufgetaucht. „Einheitliche Patientennummer und elektronische Abrechnung sind von zentraler Bedeutung: Beides kombiniert macht Täterprofile sichtbar“, so Brysch laut der Presseagentur. Auf diese Weise könnten Indizien gesammelt werden, ohne die Wohnung der Pflegebedürftigen betreten zu müssen. Laut dem Stiftungsvorstand müssten Spezialteams der Polizei dann nicht mehr ins Blaue hinein ermitteln. (ad)
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