Arztfehler: Eine australische Patientin lebte 15 Jahre mit einem Schwamm in der Bauchhöhle und litt unter starken Bauchschmerzen und Fieber
01.08.2011
Fast 15 Jahre lebte eine Australierin mit starken Bauchschmerzen und Fieberanfällen: Ein Arzt hatte bei einem medizinischen Eingriff einen großen Schwamm in der Bauchhöhle vergessen. Nun verklagte die Geschädigte ihren damaligen Chirurgen auf Schadensersatzleistungen. Dieser sagte, „die Operation sei viel zu lange her“.
Arzt ließ Schwamm im Bauch der Patientin zurück
Ein Arztfehler, wie er nicht jeden Tag vorkommt. Die damals junge Australierin Helen O’Hagan musste sich 1992 einer Darm-Operation unterziehen. Die Operation als solches wird jeden Tag tausendfach retourniert durchgeführt. Doch auch nach dem eigentlich harmlosen Eingriff fühlte sich die Patientin einfach nicht besser. Sie litt seit jener Zeit unter ständigen Fieber-Anfällen, Bauchkrämpfen, Durchfall und wiederkehrenden Bauchschmerzen. Der gesundheitliche Zustand wollte sich einfach nicht verbessern. Die Betroffene schob die Schmerzanfälle auf die ursprüngliche Diagnose und hätte nie im Leben daran gedacht, dass ein Arztfehler vorliegen könnte. Auch die Nachbehandlungen führten nie zu einem Ergebnis.
Beim Röntgen wurde der Schwamm entdeckt
Erst im Jahre 2007 unternahm die Geschädigteeine rettende Röntgenuntersuchung des Bauches. Die Ärzte stellten mit Erstaunen fest., dass sich ein Schwamm in der Größe einer Grapefruit in der Bauchhöhle befand. Der Schwamm hatte sich in der Zwischenzeit schon mit dem Körpergewebe der Betroffenen verwoben. Noch am selben Tag der Feststellung wurde der Fremdkörper aus dem Bauch der Patientin operativ entfernt, wie die Zeitung „Sydney Morning Herald“ am Montag berichtete.
Patientin verklagt Arzt auf Schadensersatz
Der Operationsfehler hat nun ein juristisches Nachspiel. Der Chirurg, der O’Hagan damals operierte, wird nun auf Schadensersatz verklagt. Auf Anfrage einer australischen Zeitung sagte der angeklagte Arz, er befände sich inzwischen im Ruhestand und es sei „zu viel Zeit seit der Operation vergangen“. Er könne sich daran kaum noch erinnern. Doch das zuständige Gericht sah das anders. Schließlich habe die Patientin sich seit der Zeit mit ihrem Leiden intensiv beschäftigen müssen. Zunächst hätte sie das Leid verarbeiten müssen, so dass eine verspätete Anzeige nachvollziehbar sei, so der vorsitzende Richter. Die Australierin musste sich seit 1979 insgesamt 23 mal in einer Klinik behandeln lassen. Erst im Mai diesen Jahres wurde zweifelsfrei bestätigt, dass die Beschwerden von dem vergessenen Schwamm herrührten. Bei Verurteilung muss sich der Arzt auf eine hohe Schadensersatzsumme gefasst machen. (sb)
Bild: Rolf van Melis / pixelio.de
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