Massive Kritik am Bluttest zur pränatal-Diagnostik
05.07.2012
Die bevorstehende Einführung eines Bluttests zu pränatal-Diagnostik des Down-Syndroms trifft auf massiven Widerstand. Der „vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz“, so die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Huber Hüppe.
Seine Position stützt Hüppe auf ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten des Juristen Prof. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn. Dieser habe den Bluttest zur pränatal-Diagnostik von Trisomie 21 als illegal eingestuft, so die Mitteilung des Behindertenbeauftragten. Im Gendiagnostikgesetz seien „für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen unter anderem mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen“, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung. Der Test diskriminiere Menschen mit Down-Syndrom in der schlimmsten denkbaren Form, „nämlich in ihrem Recht auf Leben“, bemängelte Hüppe.
Behindertenbeauftragter kritisiert Rasterfahndung nach Menschen mit Down-Syndrom
Als Bundesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen übte Hubert Hüppe (CDU) massive Kritik an dem neuen Bluttest der Firma „LifeCodexx“. Der „PraenaTest“, dessen Entwicklung von der Bundesregierung mit über 200.000 Euro gefördert wurde, diene „weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken“, was im Widerspruch zum Gendiagnostikgesetz stehe, da „gerade diese Zwecke für eine zulässige vorgeburtliche Untersuchung vorliegen“ müssen, so die Mitteilung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Down-Syndrom ist jedoch nicht therapierbar oder heilbar. Laut Hüppe geht es bei dem Bluttest „fast ausschließlich um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom“, was einer Diskriminierung in der schlimmsten Form, nämlich im Recht auf Leben, gleichkomme. Denn bereits heute würde in über 90 Prozent der Fälle eine Abtreibung vollzogen, wenn die pränatal-Diagnostik Trisomie 21 bei dem Nachwuchs feststellt. „Mit dem neuen vermeintlich einfacheren Test steht zu befürchten, dass die Rasterfahndung nach Menschen mit Down-Syndrom noch verstärkt wird“, so Hüppe weiter. Der Behindertenbeauftragte forderte die Länder auf, die Einführung des Bluttests zur pränatal-Diagnostik von Trisomie 21 noch zu stoppen.
Einführung des neuen Bluttest noch in diesem Monat
Die Konstanzer Firma „LifeCodexx“ plant die Einführung des Tests im Juli dieses Jahres, wobei das Verfahren zunächst in rund 20 Praxen und Pränatalzentren deutschlandweit angeboten werden soll, erläuterte die Sprecherin des Unternehmens, Elke Decker, gegenüber „ZEIT Online“. Decker betonte auch die Vorteile des neuen Verfahrens, bei dem Trisomie 21 schon in einer Blutprobe der Schwangeren erkannt und die riskante Fruchtwasseruntersuchung in vielen Fällen überflüssig werden soll. Gedacht ist der „PraenaTest“ für Frauen ab der zwölften Schwangerschaftswoche, bei denen zum Beispiel im Zuge des Ersttrimester-Screenings ein auffälliger Befund gestellt wurde. Zeigt sich ein erhöhtes Risiko für Chromosomenveränderungen des Embryos, kann der Bluttest Klarheit bringen. Bisher war bei solchen Risikoschwangerschaften eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Punktion des Mutterkuchens die einzige Diagnosemethode, doch bestand bei diesen Formen des Eingriff durch die Bauchdecke stets ein erhebliches Risiko für das ungeborene Kind. Der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) zufolge verlieren etwa zehn von 1.000 Frauen infolge dieser Eingriffe ihr gesundes Kind. Im Vorfeld des Bluttest zur pränatal-Diagnostik ist gemäß dem Gendiagnostikgesetz die Beratung durch einen qualifizierten Arzt zwingend vorgeschrieben. Die Kosten für den Test müssen die Patientinnen selbst tragen.
Bluttest stellt das Lebensrecht von Menschen mit Down-Syndrom in Frage
Der Einschätzung des Behindertenbeauftragte der Bundesregierung zufolge wird den Müttern mit dem neuen Test jedoch lediglich „eine risikoärmere Methode zur vorgeburtlichen Diagnostik vorgegaukelt“, wobei nicht einmal der Berufsverband niedergelassener Pränataldiagnostiker davon ausgehe, dass invasive Methoden wie die Fruchtwasseruntersuchung mit dem Bluttest überflüssig werden. Zugleich steige jedoch „der Druck auf Frauen, den angeblich risikoärmeren Test durchführen zu lassen und bereits bei auffälligem Befund abzutreiben“, bemängelte Hüppe. Seiner Ansicht nach müssen sich „Frauen, die ein Kind mit Down-Syndrom austragen, zukünftig noch mehr rechtfertigen.“ Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, die bereits im März die neuen Methoden der pränatal-Diagnostik kritisierte. Der Bluttest zur Früherkennung von Trisomie 21 stelle das Lebensrecht von Menschen mit Down-Syndrom in Frage. „Unabhängig von der rechtlichen Bewertung hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe den so genannten Präna-Test für hochproblematisch“, betonte der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter, und ergänzte: „Wir fordern seit langem eine ethische Debatte über neue pränatale Testverfahren und mehr Aufklärung über Trisomie 21.“
Pränatal-Diagnostik insgesamt in der Kritik
Entgegen der Einschätzung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung sieht die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in dem neuen Test „keinen ethischen Dammbruch“, denn bereits bestehende Methoden wie die Fruchtwasseruntersuchung würden zum gleichen Zweck eingesetzt. Eine sprunghafte Zunahme von Schwangerschaftskonflikten ist nach Ansicht der DGGG nicht zu befürchten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sieht in dem neuartigen Test sogar deutliche Vorteile und erklärte, dass die aktuelle Kritik vielmehr „die Pränatal-Diagnostik und ihre Konsequenzen insgesamt“ im Visier habe, als die tatsächlichen Auswirkungen des Bluttests. Hierzu sollten jedoch die Ergebnisse des Ethikrates abgewartet werden, der sich derzeit im Auftrag der Bundesregierung mit den offenen Fragen rund um die Gendiagnostik befasst und eine Stellungnahme erarbeiten wird. (fp)
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Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
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