Die Selbstverwaltungsorgane der GEK und der Deutschen BKK haben heute in getrennten Sitzungen einstimmig beschlossen, die Vorstände mit der konkreten Vorbereitung einer Fusion zu beauftragen. Die Vereinigung soll am 10. November in Berlin von den Verwaltungsräten beider Krankenkassen beschlossen werden. Die neue Krankenkasse kann demnach zum 1. Januar 2017 ihre Arbeit aufnehmen.
Seit Tagen wird über entsprechende Verhandlungen gesprochen. Die Verwaltungsräte haben nun die Kassenvorständen dazu beauftragt, die Fusion vorbereiten. Der Zusammenschluss soll am 10.11. in Berlin von den Selbstverwaltungsorganen beider Krankenkassen beschlossen werden. „Zum ersten Januar 2007 soll die neue Kasse ihre Arbeit beginnen“, hieß es.
Seit den Kassenreformen soll der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ausdrücklich gefördert werden, da so Einsparungen im gesamten Gesundheitssystem möglich werden sollen. Dass die mit der Gesundheitsreform beschlossenen verschärften Wettbewerbsbedingungen zu eine Konsolidierung im Bereich der Krankenkassen führen würden, sagten Experten bereits unmittelbar nach der Verabschiedung der Beschlüsse voraus. Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen werde sich von über 150 auf unter 50 reduzieren, so die Prognose der Branchenkenner. Da die übrigen gesetzlichen Versicherungen nach der Insolvenz einer anderen Krankenkassen dazu verpflichtet sind, die Versicherten in ihren Reihen aufzunehmen, ergibt sich aus dem erhöhten Wettbewerbsdruck für die Kunden der Krankenkassen kein Problem, so die Einschätzung der Bundesregierung.
Die betroffenen Kassen sprechen von Service-Optimierung für die Versicherten und Firmenkunden. Die neue Krankenkasse soll über das „dichteste Geschäftsstellennetze in der Krankenversicherung verfügen“. Beide Kassen erheben derzeit einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent des Einkommens der Mitglieder. Dieser wird zusätzlich zu den regulären Beiträge erhoben.
Erhöhung der Zusatzbeiträge erwartet
Einige Medien berichten von der angespannten finanziellen Lage der Deutschen BKK. Diese werde als Grund für die Fusion genannt. Als Wahrscheinlich gilt, dass die Kasse ein weiteres Mal den Zusatzbeitrag anheben werden muss. Das führt zu Wecchselwellen der Versicherten. Laut Prognossen soll der Zusatzbeitrag von 0,9 auf 1,1 Prozent angehoben werden. „Natürlich werden wir die Zusatzbeiträge, die die Kassen festlegen, (…) weiter im Auge behalten“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)der Oldenburger „Nordwest-Zeitung“ (Freitag).
Renommierte Fachleute wie beispielsweise Rolf Stuppardt vom Bundesverband der Innungskassen gehen davon aus, dass die jetzigen Fusionen „wenig mit Gesundheits- ökonomischen Zielen zu tun“ haben, sondern in erster Linie das Ziel haben, eine systemrelevante Größe zu erreichen, um im Falle einer möglichen Insolvenz ein staatliches Eingreifen zu erzwingen. Ähnlich wie bei der Bankenkrise, wäre es nach Ansicht von Rolf Stuppardt von staatlicher Seite aus unmöglich, die neu entstandenen Riesen-Krankenkassen mit ihren Millionen Versicherten in einem Insolvenzverfahren abzuwickeln, so dass bei drohender Insolvenz der Staat zur Rettung der betroffenen Krankenkasse gezwungen sei. (sb)
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