Lebensmittelkonzern gibt zu, dass die Margarine Becel pro.activ Pflanzensterine enthält, die zu Ablagerungen in den Gefäßen führt
21.08.2012
Während der Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg hat nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation „Foodwatch“ der Hersteller der Cholesterin-senkenden Margarine „Becel pro.activ“ zugegeben, dass die Margarine Pflanzensterine enthält, die zu Ablagerungen in den Gefäßen führen können.
Während des Prozesses hat das Hamburger Gericht den Hersteller der Margarine „Becel pro.activ“ dazu aufgefordert, eine schriftliche Erklärung nachzureichen, ob pflanzliche Sterine zu Ablagerungen in den Gefäßen führen. Die Verbraucherorganisation hatte dem Lebensmittelhersteller vorgeworfen, derartige Hinweise auf Nebenwirkungen von „Becel pro.activ“ zu leugnen (Aktenzeichen: 324 O 64/12).
Der Konzern hatte mit Zitaten eines Wissenschaftlers behauptet, es würden bei der benannten Margarine „aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis“ auf Nebenwirkungen geben. Eine Reihe von Studien hatten in der Vergangenheit jedoch immer wieder nahe gelegt, dass die in „Becel pro.activ“ verwendeten pflanzlichen Sterine zu Ablagerungen in den Gefäßen führen. Damit einher könnten Herzkrankheiten folgen, die eigentlich durch das Produkt verhindert werden sollen.
Bundesinstitut für Risikobewertung fordert Neubewertung
Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte aufgrund der wissenschaftlichen Untersuchungen gefordert, „dass die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA eine Neubewertung von Produkten mit Pflanzensterinen vornehmen soll.“ Die Verbraucherschützer von Foodwatch hatten am 17. Januar diesen Jahres eine Klage gegen den Hersteller eingereicht, weil dieser sich nach Meinung von „Foodwatch“ die Hinweise auf Nebenwirkungen „leugnen“ würde.
Während der Verhandlung bezeichnete die vorsitzende Richterin den Rechtsstreit als „Grenzfall“. Daher ging die Kammer dazu über, dass die von Unilever verbreitete Aussage „als Meinungsäußerung“ gewertet werden könne. Damit wurde aber das Ziel von Foodwatch durchkreuzt. Die Initiative wollte, dass die Tatsachenbehauptung auf den Wahrheitsgehalt überprüft wird. Dennoch warfen die Richter die Frage auf, inwieweit der Lebensmittelkonzern selbst von Hinweisen auf Nebenwirkungen ausgehe.
Unilever-Becel-pro.activ-Produktmanager Arne Kirchem hatte in einem Beitrag der Sendung „Spiegel-TV“ im April diesen Jahres gesagt: „Die Pflanzensterine, die im Körper verbleiben, werden ähnlich wie das Cholesterin, wahrscheinlich auch in Gefäßwänden abgelagert werden." Diese Aussage bestätigte auch der Rechtsvertreter des Konzerns während der mündlichen Verhandlung. Allerdings vertrat dieser die Ansicht, dass die Ablagerungen zu keinen gesundheitlichen Folgen der Konsumenten führen würde.
Funktionelle Lebensmittel sollen als Medikamente bewertet werden
Seit längerer Zeit vertreiben und entwickeln große Konzerne sogenannte funktionale Lebensmittel, die angeblich für die Gesundheit förderlich seien. Immer wieder liegen bei einer Vielzahl von Produkten Hinweise vor, dass diese genau das Gegenteil bewirken. Unabhängig vom Prozessende forderte „Foodwatch“ nun Unilever auf, die cholesterinsenkende Margarine nicht mehr frei im Supermarkt anzubieten, sondern nur noch auf ärztliches Rezept in Apotheken zu vertreiben. „Becel pro.activ ist wie eine Medikament, mit dem Menschen unkontrolliert an ihren Blutwerten herumdoktern – das hat im Supermarkt nichts verloren“, wie es in einer Erklärung der Verbraucherschützer heißt. Zudem solle der Konzern „nicht nur auf den Umsatz schauen, sondern auf die Gesundheit seiner Kunden.“ Ein laut Foodwatch „ potenziell riskantes Produkt“ solle ein Zulassungsverfahren nach dem Arzneimittelrecht durchlaufen, damit sichergestellt werden kann, dass der Verzehr „nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgt“, so ein Sprecher der Lebensmittelschützer. Ein abschließendes Urteil wird für den 5. Oktober erwartet. (sb)
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