Glyphosat in Tampons: Besteht ein gesundheitliches Risiko?
Glyphosat zählt zu den meistverwendeten Unkrautvernichtern in Deutschland. Das Mittel kommt vor allem in der Landwirtschaft in großem Umfang zum Einsatz. Immer wieder werden Rückstände des Pestizids in Lebensmitteln festgestellt. Und auch in Tampons könnte der gefährliche Stoff enthalten sein. Besteht dadurch ein Gesundheitsrisiko?
Pestizidrückstände in Lebensmitteln
Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat gehören weltweit zu den am häufigsten eingesetzten Produkten zur Unkrautbekämpfung. Vor allem in der Landwirtschaft wird das umstrittene Mittel eingesetzt. Daher gelangt das Pestizid immer wieder auch in Lebensmittel. So haben Untersuchungen unter anderem gezeigt, dass Glyphosat in Bieren nachweisbar war und auch, dass Rückstände des Pflanzengifts bei einem Großteil der Deutschen im Urin messbar ist. In Tampons können solche Pestizidrückstände ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Doch eine Gesundheitsgefahr besteht dadurch wohl nicht.
Mögliche Krebsgefahr?
Zwar wird das Pestizid Glyphosat der Bayer-Tochter Monsanto von der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft.
Doch nicht alle Experten teilen diese Einschätzung. Von der US-Umweltbehörde etwa wird das umstrittene Mittel weiterhin als „nicht krebserregend“ bewertet.
Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht keine Krebsgefährdung für Konsumenten – zumindest nicht durch den Konsum von Bier.
Und wie sieht es mit möglichen Gesundheitsrisiken durch Glyphosat-Rückstände in Tampons aus?
Glyphosat-Rückstände können nicht ausgeschlossen werden
Wie das BfR in einer aktuellen Mitteilung schreibt, bestehen Tampons wie auch andere Frauenhygieneprodukte hauptsächlich aus Baumwolle.
Weil Baumwolle mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wird, können Pestizidrückstände nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Dem BfR liegen derzeit keine Daten vor, wie hoch der Anteil an Tampons im deutschen Markt ist, die möglicherweise Rückstände von Glyphosat enthalten könnten.
Den Angaben zufolge wurden 2015 und 2016 in verschiedenen Hygieneprodukten aus Baumwolle minimale Rückstände von Glyphosat gemessen.
Das BfR hatte diese Befunde seinerzeit bewertet und kam zu dem Ergebnis, dass die gemessenen Gehalte kein gesundheitliches Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher darstellten.
Laut der Mitteilung erfolgte diese Risikoabschätzung unter „WorstCase“-Bedingungen, d.h. der Annahme, dass der Stoff aus den Tampons zu 100 Prozent aufgenommen wird.
Keine Gehalte oberhalb der erreichbaren Nachweisgrenzen nachgewiesen
Die Gehalte von Glyphosat und dessen Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA) in Frauenhygieneprodukten, darunter auch Tampons, waren auch Gegenstand von Laboruntersuchungen anderer Forschungseinrichtungen.
Dem BfR zufolge haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in keiner der Tampon-Proben Gehalte von Glyphosat oder AMPA oberhalb der jeweils erreichbaren Nachweisgrenzen nachgewiesen.
Das BfR hatte sich im Jahr 2015 erstmals mit der Frage möglicher Glyphosat-Rückstände in Hygieneartikeln aus Baumwolle beschäftigt.
Anlass waren damals Medienberichte über Ergebnisse einer Vorstudie der Nationalen Universität La Plata (Argentinien). Einzige Informationsquelle war demnach der YouTube-Mitschnitt eines Vortrags von Dr. Damian Marino auf einem Medizinkongress in Argentinien.
Das BfR konnte die Ergebnisse damals nicht verifizieren. Nach aktuellen Informationen des Recherchezentrums CORRECTIV liegt bislang keine wissenschaftliche Veröffentlichung dieser Daten vor.
Hygieneartikel aus Baumwolle untersucht
Zu diesem Ergebnis kamen auch die folgenden Untersuchungen:
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat dem BfR im Jahr 2016 Testergebnisse zu Gehalten von Glyphosat und dessen Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA) in Hygieneartikeln aus Baumwolle zur Verfügung gestellt.
Insgesamt wurden 25 Proben untersucht, darunter fünf Tampon-Proben. In den Tampon-Proben war weder Glyphosat noch AMPA nachweisbar. Die Nachweisgrenze für beide Stoffe lag bei 10 µg pro kg Baumwolle (= 10 ppb [parts per billion]).
Im Jahr 2016 gab das ZDF die Untersuchung von insgesamt 31 Proben von Hygieneartikeln, darunter acht Tampon-Proben in Auftrag. In den Tampon-Proben war weder Glyphosat noch AMPA nachweisbar. Die Nachweisgrenze lag bei je 10 µg/kg.
Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) untersuchte im Jahr 2016 insgesamt 16 Proben von Frauenhygieneprodukten, darunter acht Tampon-Proben. In keiner der Proben wurde Glyphosat oder AMPA nachgewiesen. Die Nachweisgrenze lag bei je 10 µg/kg.
Die französische Behörde für Ernährung, Umweltschutz und Arbeitsschutz (ANSES) untersuchte im Jahr 2016 verschiedene Frauenhygieneprodukte, einschließlich Tampons. Informationen über Probenumfang und Nachweisgrenzen wurden in dieser Studie nicht publiziert. Glyphosat und AMPA wurden in den Tampon-Proben nicht nachgewiesen.
Die schwedische Chemikalienagentur KEMI untersuchte in den letzten beiden Jahren insgesamt 35 verschiedene Frauenhygieneprodukte, darunter zehn Tampon-Proben. In keiner der Proben wurde Glyphosat oder AMPA nachgewiesen. Die Nachweisgrenze („Reporting limit“) lag bei je 100 µg/kg. (ad)
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