Massiver Überschuss im Gesundheitsfonds eröffnet neue Handlungsspielräume
11.10.2012
Der Überschuss im Gesundheitsfonds wird laut Berechnungen des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung zum Ende das Jahres rund 12 Milliarden Euro betragen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) unter Berufung auf Informationen „aus Kreisen Beteiligter.“ Im kommenden Jahr könnten die Finanzreserven im Gesundheitssystem sogar noch weiter steigen, so das Ergebnis der aktuellen Berechnungen.
Als wesentliche Gründe für die Überschüsse im Gesundheitsfonds werden die anhaltend gute Beschäftigungslage und Gehaltserhöhungen, die sich in höheren Beitragszahlungen widerspiegeln, genannt. Dabei seien die Milliardenüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen in den derzeitigen Berechnungen noch nicht enthalten, berichtet die „FAZ“. Angesichts der Finanzreserven im Gesundheitsfonds, erwarten die Experten auch erneute Diskussionen um die Abschaffung der Praxisgebühr und mögliche Beitragssenkungen.
Einnahmen im Gesundheitsfonds profitieren von der guten Wirtschaftslage
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds sind im Zuge der guten wirtschaftlichen Entwicklung weiter gestiegen und werden zum Ende des Jahre deutlich über dem ursprünglich erwarteten Ergebnis liegen. Im kommenden Jahr sei ein zusätzlicher Anstieg um rund drei Milliarden Euro auf insgesamt 15 Milliarden Euro Überschuss im Gesundheitsfonds zu erwarten, berichtet die „FAZ“ unter Berufung auf die Berechnungen des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Expertengremium aus Fachleuten des Gesundheitsministeriums, der Krankenkassen und des Bundesversicherungsamtes habe dabei die erwarteten Ausgabensteigerungen der Krankenkassen für die Versorgung der Patienten bereits berücksichtigt.
Ausgabensteigerungen der Krankenkassen berücksichtigt
So gehen die Experten in den großen Ausgabenblöcken der Krankenkassen, den Arzneimittel und der ambulante Versorgung, von Kostensteigerungen in Höhe von vier Prozent aus. Auch für die Krankenhausbehandlungen, die mit 62 Milliarden Euro circa ein Drittel der Kassenausgaben bilden, wurde ein Zuwachs von 4,25 Prozent zugrunde gelegt. Darüber hinaus fanden die absehbaren Honorarerhöhungen für die Kassenärzte Berücksichtigung. Die Krankenkassen und die Ärzteschaft hatten sich jüngst auf eine Anhebung der Vergütung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten um insgesamt 1,15 bis 1,27 Milliarden Euro geeinigt. Mit diesem Kompromiss wurde der wochenlange Streit zwischen den Verhandlungspartnern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vorerst beigelegt.
Senkung des Beitragssatzes oder Abschaffung der Praxisgebühr?
Trotz Berücksichtigung der deutlichen Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem weist der Gesundheitsfonds einen beachtlichen Überschuss auf, der bei den Versicherten und der Politik durchaus Begehrlichkeiten wecken dürfte. So ist zum Beispiel eine erneute Debatte über die Abschaffung der Praxisgebühr oder mögliche Senkungen des Beitragssatzes zu erwarten. Die Absenkung des Beitragssatzes um einen Prozentpunkt würde dabei etwa eine Milliarde Euro Kosten, die generelle Abschaffung der Praxisgebühr rund 1,9 Milliarden Euro. Als erste Krankenkasse hat die KKH angesichts der guten finanziellen Situation möglichen Entwicklungen bereits vorgegriffen und erstattet ihren Versicherten die Praxisgebühr. „Die Praxisgebühr belastet einseitig kranke Versicherte und hat keinerlei Steuerungswirkung. Das ist nicht gerecht“, begründete Vorstandschef Ingo Kailuweit das Vorgehen und ergänzte: „Wir wollen unsere Versicherten nicht warten lassen, bis auch der Gesetzgeber zu dieser Einsicht kommt und die Gebühr endlich abschafft.“
Ab dem dem kommenden Jahr wird bei der KKH den Versicherten die beim Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuch fällige Praxisgebühr bis zur Höhe von 40 Euro jährlich erstattet. Die Versicherten müssen hierfür lediglich ihre Quittung über die Zahlung der Gebühr einreichen. Allerdings erhalten nicht alle Mitglieder der KKH eine entsprechenden Rückerstattung, sondern diese ist an bestimmte Auflagen gebunden. So müssen die Versicherten „vier Maßnahmen für gesundheitsbewusstes Verhalten nachweisen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder die aktive Mitgliedschaft im Sportverein“, um einen Anspruch auf die Rückerstattung der Praxisgebühr zu haben, berichtet die KKH. (fp)
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