Hersteller ruft Apfelsaft wegen Schimmelpilz zurück
Die Diesdorfer Süßmost-, Weinkelterei & Edeldestille GmbH hat einen Rückruf für eine Charge des Produkts „Diesdorfer Apfelsaft klar“ gestartet. Nach Angaben des Unternehmens ist die betroffene Abfüllung wahrscheinlich mit Schimmelpilzen verunreinigt.
Die Diesdorfer Süßmost-, Weinkelterei & Edeldestille GmbH ruft den Artikel „Diesdorfer Apfelsaft klar“ in der 1,0 Liter Flasche, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 07/2021 und der Chargennummer L190724-1 zurück. Grund für die Maßnahme ist ein hoher Gehalt an Patulin, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ berichtet. Bei Patulin handelt es sich um ein Schimmelpilzgift.
Vom Verzehr wird abgeraten
In einem Warenrückruf, der auf „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht wurde, heißt es, dass es sich bei der oben genannten Abfüllung im Juli 2019 „wahrscheinlich um durch Schimmelpilz verdorbene Ware“ handelt. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verzehr dieses Produktes eine mögliche Gesundheitsgefahr darstellt. Von einem Verzehr wird daher abgeraten“, schreibt das Unternehmen. Gekaufte Ware kann dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurde. Der Kaufpreis wird erstattet.
Nervengift kann zu Erbrechen und Verdauungsstörungen führen
Wie das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf seiner Webseite erklärt, wurde Patulin vom SCF (Scientific Committee on Food) als genotoxisch, nicht aber als krebserzeugend eingestuft. „Es gilt als Nervengift und kann zu Erbrechen, Verdauungsstörungen (Magenschleimhautentzündungen einschließlich Blutungen), in einigen Fällen auch zu Blutungen in Niere, Milz oder Leber führen“, schreibt die Behörde.
Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommt Patulin häufig in Fruchtsäften vor, vor allem in Apfelsaft. Seit 1. November 2003 sind in der Europäischen Union Höchstmengen für Patulin in verschiedenen Fruchtsäften, Fruchtsaftprodukten und Fruchtprodukten, insbesondere aus Äpfeln, festgelegt. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- lebensmittelwarnung.de: Warenrückruf der Diesdorfer Süßmost-, Weinkelterei & Edeldestille GmbH, (Abruf: 31.10.2019)
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Patulin in Äpfeln und Apfelerzeugnissen, (Abruf: 31.10.2019), Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Patulin, (Abruf: 31.10.2019), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.