Grenzen für Fortpflanzungsmedizin: Klarere Regeln zu „Designerbabys“ gefordert
Die Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin in den vergangenen Jahren haben dazu beigetragen, dass mittlerweile mehr Paare, die zuvor kinderlos blieben, Nachwuchs bekommen können. Experten zufolge ist jedoch nicht alles, was medizinisch möglich ist, auch ethisch vertretbar. Bayerns Gesundheitsministerin Huml hat nun klarere Regeln in diesem Bereich gefordert.
Fortpflanzungsmedizin muss deutliche Grenzen haben
Ein Professor an der Universität von Stanford (USA) stellte im vergangenen Jahr die These auf, nach der Sex zum Kinderkriegen in rund 20 Jahren nicht mehr bedeutsam sein wird. Möglich werde dies durch Fortschritte in der Reproduktionsmedizin. In diesem Bereich waren in den vergangenen Jahrzehnten in der Tat enorme Entwicklungen zu verzeichnen. So ist beispielsweise aktuell in Großbritannien geplant, Kinder mit dem Erbgut von drei Menschen zu erzeugen. Und in Deutschland sollen Gebärmutter-Transplantationen durchgeführt werden, um Frauen ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Laut Experten muss die Fortpflanzungsmedizin allerdings auch deutliche Grenzen haben.
Nicht alles Mögliche ist ethisch vertretbar
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat klarere Regeln für die Fortpflanzungsmedizin gefordert.
„In einem umfassenden Gesetz sollten alle Methoden der Fortpflanzungsmedizin geregelt werden. Der wissenschaftliche Fortschritt kann zwar eine wichtige Hilfe für Paare sein, die Kinder haben möchten. Aber nicht alles, was medizinisch möglich ist, ist auch ethisch vertretbar“, sagte Huml laut einer Mitteilung des Ministeriums.
Bislang seien weite Teile der Fortpflanzungsmedizin im Embryonenschutzgesetz geregelt. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das 1991 in Kraft getreten ist. Wie es in der Mitteilung heißt, umfassen die Vorschriften aber nicht mehr alle heutigen Möglichkeiten der modernen Medizin.
Präimplantationsdiagnostik nur in Ausnahmefällen
Die Ministerin, die approbierte Ärztin ist, warnte vor unüberlegten Vorstößen etwa zu sogenannten Designerbabys. Huml zufolge stelle der Freistaat sicher, „dass die medizinischen Möglichkeiten etwa der Präimplantationsdiagnostik (PID)verantwortungsbewusst genutzt werden“.
Sie sagte weiter: „Die PID darf auf keinen Fall als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Oberste Priorität hat vielmehr immer der Schutz des Lebens.“
Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht.
Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. (ad)
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