Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor Tattoo-Nebenwirkungen
03.08.2011
Tätowierungen können zahlreiche unerwünschte Nebenwirkungen auslösen und auch die möglichen Langzeitwirkungen der Tätowiermittel sind bislang ungeklärt, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Nachdem das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg bereits Anfang des Jahres vor den giftigen Inhaltsstoffen der Tattoo-Farben gewarnt hat, weist auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer aktuellen Mitteilung auf die gesundheitlichen Risiken der Tattoos hin. Demnach können sowohl beim Stechen als auch beim Entfernen der Tattoos unterschiedliche Nebenwirkungen wie Entzündungen der Haut, Narbenbildungen und allergische Reaktionen auftreten.
Gesundheitsschädliche Substanzen in Tätowierfarbe
Zwar gilt in Deutschland seit dem ersten Mai 2009 die Tätowiermittel-Verordnung, die genaue Vorgaben für alle Tattoo-Anbieter bezüglich der Inhalte der Tätowierfarben macht. Dennoch wurden bei einer vom Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg initiierten Untersuchung der Farben im vergangenen Jahr lediglich fünf Prozent der Proben als gesundheitlich unbedenklich bewertet. In den übrigen Farben haben die Wissenschaftler gesundheitsschädliche teilweise sogar Krebserregende Substanzen wie aromatische Amine, Nitrosamine, Phenol und technische Farbpigmente, die auch zur Herstellung von Autolacken verwendet werden, nachgewiesen. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung bereitet jedoch nicht nur die Zusammensetzung der Tätowierfarben Sorge, sondern die Experten machen sich auch Gedanken über die generelle Wirkung der Farbmittel im Körper. So sei ein Transport der Farbpigmente in andere Organe nicht grundsätzlich auszuschließen und bei tätowierten Personen wurden bereits Farbpigmente in den Lymphknoten nachgewiesen, erklärt das BfR.
Nebenwirkungen beim Entfernen der Tattoos
Doch nicht nur die Einbringung der Farbe in die Haut, auch das Entfernen der Tattoos kann für die Betroffenen mitunter erhebliche Nebenwirkungen bedingen, warnt das BfR. Zur Beseitigung der Tattoos werde zum Beispiel flüssiger Tattoo-Entferner mit 40-prozentiger L(+)-Milchsäure unter die Haut gespritzt, der haut- und schleimhautreizend wirkt und bereits ab einer Konzentration von 20 Prozent erhebliche Reaktionen hervorrufen kann, so die Darstellung des BfR. Dem Institut seien Fälle bekannt, bei denen nach Anwendung flüssiger Tattoo-Entferner schwere Entzündungen der Haut mit massiver Narbenbildung zu verzeichnen waren. Derartige Entzündungen können laut Aussage des BfR jedoch auch durch die Vernachlässigung der Hygienestandards beim Stechen oder Entfernen der Tattoos entstehen. Laut Aussage der Experten sind sterilen Bedingungen daher bei der Bearbeitung der Tätowierungen zwingend erforderlich. Als Alternative zu der Entfernung mit Milchsäure wird seit einigen Jahren auch verstärkt auf die Lasertechnik gesetzt, wobei die Haut mit Laserstrahlen in der Wellenlänge der jeweiligen Farbpigmenten beschossen wird, um die Farbpigment im Körper aufzuspalten. Bei dieser Methode zur Tattoo-Entfernung sei bislang jedoch ungeklärt, welche chemischen Verbindungen durch die Laser-Bestrahlung der Farbpigmente entstehen und welche gesundheitlichen Konsequenzen möglicherweise mit diesen Verbindungen einhergehen können, berichtet das BfR.
Gründliche Abwägung der Risikofaktoren bei Tätowierungen erforderlich
Der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung, Professor Andreas Hensel, kommt „angesichts der gesundheitlichen Risiken“ die mit dem Tätowieren verbunden sind zu dem Schluss, dass „Verbraucher sich gut überlegen (sollten), ob sie sich ein Tattoo stechen lassen.“ Wer sich gründlich über die Nebenwirkungen informiert hat und trotzdem – wie rund zehn Prozent der Deutschen bisher – den Entschluss zum Tätowieren fasst, sollte dem BfR-Präsidenten zufolge genau hinterfragen welche Tätowiermittel beziehungsweise Farben zum Einsatz kommen. Außerdem sei sowohl das Stechen als auch die Entfernung der Tattoos generell ausschließlich bei fachkundigem Personal und unter Beachtung der Hygienestandards durchzuführen, denn es gelte in jedem Fall zu vermeiden, dass Keime unter die Haut gelangen, erklärte Professor Hensel. (fp)
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Bild: Christoph Aron (Pixelmaster-X,deep-pixel) / pixelio.de
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