Chili, Pfeffer und Co: Gewürze oft mit gesundheitsgefährdenden Substanzen belastet
Mit Gewürzen kann man Speisen nicht nur eine besondere Geschmacksnote verleihen, sondern mitunter auch seiner Gesundheit etwas Gutes tun. So ist etwa bekannt, dass Chilis das Herz schützen. Doch leider finden sich in Gewürzen auch immer wieder gesundheitsgefährdende Substanzen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass sich in Gewürzen wie Chilipulver, Pfeffer oder Paprikagewürz wegen ihrer Herstellungsweise, Verarbeitung und Lagerung verhältnismäßig häufig Schimmelpilzgifte, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Schwermetallen finden.
Im Allgemeinen keine unmittelbare Gesundheitsgefahr
Laut dem BVL haben die Untersuchungsämter der Bundesländer in den vergangenen Jahren immer wieder Proben getestet, bei denen gesetzliche Höchstgehalte überschritten wurden.
Daher fordert das BVL Importeure und Hersteller zu verstärkten Eigenkontrollen auf.
Weil Gewürze aber nur in geringen Mengen verwendet werden, besteht im Allgemeinen keine unmittelbare Gesundheitsgefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Schimmelpilzgifte in Paprika- und Chilipulver
Wie die Fachleute erklären, können sich bei Gewürzen bei zu feuchter und warmer Lagerung leicht Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) wie Aflatoxin/Aflatoxine oder Ochratoxin A (OTA) bilden.
So gab es in den Jahren 2018 und 2019 im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) 16 beziehungsweise 13 Meldungen zu Schimmelpilzgiften in Paprika- und Chilipulver.
Dies entspricht 41 Prozent aller Meldungen zu Mykotoxinen in Kräutern und Gewürzen im Jahr 2019.
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gehören Aflatoxine „zu den stärksten in der Natur vorkommenden Giften und krebserzeugenden Stoffen“.
Den Fachleuten zufolge haben Aflatoxine in Tierversuchen krebserregende Wirkungen (vor allem Leberkrebs) gezeigt.
Höchstgehaltsüberschreitungen können nicht ausgeschlossen werden
Wie das BVL weiter erklärt, wurden 2018 im bundesweiten Monitoring 144 Proben von Paprikapulver repräsentativ auf Aflatoxin/Aflatoxine und OTA hin untersucht.
Gegenüber einer vergleichbaren Untersuchung im Jahr 2012 lagen die Aflatoxingehalte zwar etwas niedriger, dennoch können bei Paprikapulver aus einigen Drittländern Höchstgehaltsüberschreitungen weiterhin nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die OTA-Gehalte in Paprikapulver lagen 2018 zwar wesentlich höher als bei allen anderen untersuchten Produkten, es gab aber nur vier Höchstgehaltsüberschreitungen.
Belastung schwankt von Jahr zu Jahr
Im Jahr 2017 gab es ebenfalls Schwerpunktuntersuchungen zu Schimmelpilzgiften in Gewürzen.
Bei den Untersuchungen von schwarzem Pfeffer (repräsentativ im Monitoring auf Aflatoxin/Aflatoxine und Ochratoxin A) sowie Chili- und Paprikagewürzen (risikoorientiert im Bundesweiten Überwachungsplan auf Ochratoxin A) bewegten sich die dort gemessenen Gehalte laut dem BVL insgesamt auf einem niedrigen Niveau.
Das zeigt, dass die Belastung von Lebensmitteln mit Schimmelpilzgiften von Jahr zu Jahr aufgrund von Witterungseinflüssen schwanken kann. Da Gewürze auch im Haushalt bei falscher Lagerung schimmeln können, sollten sie trocken und kühl aufbewahrt werden.
Höhere Belastung mit Schwermetallen festgestellt
Das Vorkommen von gesundheitlich unerwünschten Elementen wie Schwermetallen wird ebenfalls regelmäßig von den amtlichen Untersuchungslaboratorien der Bundesländer überprüft. So wurde im Monitoring 2018 Paprikapulver untersucht.
Den Angaben zufolge war im Vergleich zu anderen untersuchten Lebensmitteln eine höhere Belastung mit Blei, Kupfer, Chrom und Aluminium festzustellen. Der gesetzlich festgeschriebene Höchstgehalt für Kupfer in Höhe von 40 mg/kg war aber in keiner der untersuchten Proben überschritten.
Auch bei schwarzem Pfeffer wurden im Monitoring 2017 vergleichsweise hohe Gehalte an Blei, Aluminium, Nickel, Chrom und Thallium gefunden.
Chemische Elemente wie Schwermetalle können beispielsweise durch Luft, Wasser und Boden in Lebensmittel gelangen. Auch für die Schwermetalle gilt: Die Aufnahme durch Gewürze ist vergleichsweise gering, weil diese nur in kleinen Mengen verzehrt werden.
Zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
Die Untersuchungsämter der Bundesländer haben in der Vergangenheit oft zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bei Gewürzen festgestellt.
Während schwarzer Pfeffer schon seit Jahren regelmäßig im Monitoring untersucht wird, wurden im Jahr 2017 auch 54 Proben Paprika-Fruchtgewürz (Pulver) und 23 Proben Chili-Fruchtgewürz (Pulver) in einem Monitoring-Projekt auf Rückstände untersucht.
Dabei wurden in vielen Proben Rückstände mehrerer Wirkstoffe festgestellt – so etwa in 70 Prozent der Proben Chilipulver. Bei schwarzem Pfeffer überschritten 7,5 Prozent, bei Paprikapulver 13 Prozent und bei Chilipulver 26 Prozent der Proben die Rückstandshöchstgehalte.
Im Vergleich dazu wurden 2018 nur in 2,9 Prozent der 137 untersuchten Proben Paprikapulver Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt, Mehrfachrückstände in lediglich acht Prozent der Proben.
Ein möglicher Grund für die Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte bei getrocknetem Chili- und Paprikapulver ist laut dem BVL eine Konzentrierung der Rückstände während der Trocknungsprozesse der frischen, mit Pflanzenschutzmitteln behandelten Erzeugnisse.
Trotz der Höchstgehaltsüberschreitungen kann – aufgrund der geringen Verzehrsmengen bei Gewürzen – ein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher durch Pflanzenschutzmittelrückstände ausgeschlossen werden. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Hot and spicy – Chili, Pfeffer und Co. im Blickpunkt, (Abruf: 13.05.2020), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Aflatoxine, (Abruf: 13.05.2020), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.