Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat hohe Konzentrationen krebserregender Substanzen in mehreren Schneesprays nachgewiesen. Die Sprays sind ein beliebtes Accessoire zur Weihnachtsdekoration. Durch das Versprühen des Kunstschnees soll dabei ein winterliches Ambiente erzeugt werden. Bereits vor der aktuellen Greenpeace-Untersuchung bestand jedoch der Verdacht, dass die Kunstschneesprays möglicherweise gesundheitsgefährdende Substanzen enthalten.
30.11.2012
Aufgrund entsprechender Hinweise hat Greenpeace sechs verschiedene Schneespray-Produkte im Labor untersuchen lassen. In vier der sechs Schneesprays fanden die Tester hohe Konzentrationen krebserzeugender Substanzen. Die nachgewiesenen Inhaltsstoffe seien „wegen ihrer Gefährlichkeit in der EU verboten“ , berichtet Greenpeace in einer aktuellen Pressemitteilung. Insbesondere „für Kinder stellt der Schnee aus der Dose eine akute Gefahr dar“, so die Umweltschutzorganisation weiter.
Krebserzeugende Nitrosamine in Schneespray-Produkten
Greenpeace hat in vier Schneespray-Produkten das krebserzeugende N-Nitroso-morpholin nachgewiesen. Diese Chemikalie gehört zur Gruppe der Nitrosamine und ist aufgrund ihrer krebserregenden Wirkung in der EU verboten. In den belasteten Produkten seien Konzentrationen von mehreren hundert Milligramm pro Kilogramm festzustellen gewesen, so die Mitteilung von Greeenpeace. Am höchsten war die Belastung laut Angaben der Umweltschutzorganisation in dem Schneespray der Marke Meyco Hobby. Allerdings wurde in dem Schneespray des Herstellers Goodmark eine ähnlich hohe Konzentration der krebserzeugenden Substanzen nachgewiesen. Etwas geringer waren die Belastungen in den Produkten von Gerd Rodermund, Riffelmacher und Weinberger, doch auch hier erreichten die krebserregenden Chemikalien noch gesundheitsgefährdende Konzentrationen. „Lediglich in den Schneesprays der Firmen Brauns-Heitmann und Solchim wurden keine krebserzeugenden Chemikalien nachgewiesen“, so die Mitteilung von Greenpeace.
Greenpeace fordert giftige Schneesprays vom Markt zu nehmen
Der Greenpeace-Experte für nachhaltigen Konsum, Jürgen Knirsch betonte: „Krebserzeugende Substanzen haben in Haushaltsprodukten nichts verloren“ und besonders bedenklich sei es, wenn Kinder ihnen ausgesetzt werden. Greenpeace forderte die Hersteller und Händler der Schneesprays daher dazu auf, die belasteten Produkte sofort vom Markt zu nehmen. Auch verwies die Umweltschutzorganisation darauf, dass der aufgesprühte Schnee stärker belastet ist, als das Produkt in seinem flüssigen Zustand innerhalb der Dose. Bisher bleibe jedoch unklar wie das N-Nitroso-morpholin in die Schneespray-Produkte gelange. Dies könne bereits bei der Herstellung, erst in der Dose oder aber beim anschließenden Versprühen geschehen. In den ebenfalls getesteten drei Eiskristallsprays fanden die Tester anders als bei den Schneesprays keine krebserregenden Substanzen. Hier seien die Hersteller in der Pflicht zu erklären, wie die krebserzeugenden Inhaltsstoffe in die Schneespray-Produkte gelangen.
Hersteller und Behörden sollten Schneespray gründlicher prüfen
Die potenzielle gesundheitsgefährdenden, giftigen Schneesprays sollten laut Angaben der Umweltschutzorganisation grundsätzlich nicht genutzt werden. Aber auch die übrigen Schneesprays sollten nicht in Innenräumen eingesetzt werden und außen nur dort Verwendung finden, wo Kinder nicht mit dem aufgesprühten Schnee in Berührung kommen, so die Mitteilung von Greenpeace. Die Umweltschutzorganisation erläuterte, „das zuständige Bundesamt für Risikobewertung (BfR) muss die Schnee- und Eiskristallsprays wie auch weitere im Haushalt eingesetzte Sprays umfassend prüfen und bewerten.“ Hier könne es „nicht sein, dass die Produzenten ihrer Verantwortung nicht nachkommen und die Behörden nur unzureichend überprüfen“, so der Greenpeace-Experte Knirsch. Generell müsse sichergestellt sein, dass „krebserzeugende Substanzen niemals in Kinderhände gelangen.“ (fp)
Bild: Günther Gumhold / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.