Krankmachende Bakterien in Aldi-Wurst gefunden
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt derzeit vor einer Wurst, die bei Aldi Süd und in einigen Filialen von Aldi Nord vertrieben wird. Im Rahmen einer Untersuchung wurden in einer Probe des Produkts krankmachende Bakterien des Typs Listeria monocytogenes gefunden, die die ernste Erkrankung Listeriose auslösen können. Von dem Verzehr der Wurst wird dringend abgeraten.
Es handelt sich um den Artikel „Schinken-Rotwurst“ in der 100 Gramm Verpackung des Herstellers Franz Wiltmann GmbH & Co. KG. Die betroffene Wurst hat das Mindesthaltbarkeitsdatum 08. März 2019. Nach Angaben des Herstellers wurde die Ware in allen Filialen von Aldi Süd und in den drei Aldi Nord-Regionen Hannoversch Münden, Werl und Wittstock vertrieben.
Mangelnde Informationen
Sowohl auf der Webseite von Aldi Nord als auch auf der Aldi-Süd Webseite wird nicht über den Rückruf informiert. Lediglich der Hersteller selbst warnt auf der Firmenwebseite vor der kontaminierten Wurstware. Eine Abbildung des Produktes wurde ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt. Nach Angaben des Herstellers kann die gekaufte Wurstwaren in die Filialen von Aldi Süd und Aldi Nord zurückgebracht werden, wo dann der Kaufpreis erstattet wird. Andere Produkte der Firma Franz Wiltmann seien nicht betroffen.
Update
Aldi Nord und Süd haben mittlerweile auf den Rückruf reagiert und warnen in einer Kundeninformation auf den Webseiten der Unternehmen.
Listerien-Bakterien können gefährlich sein
Listerien im Essen können zahlreiche Beschwerden hervorrufen. So kann es beispielsweise zu grippeähnlichen Symptomen mit Fieber, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen kommen. Auch juckende Hautausschläge sind möglich. In manchen Fällen drohen schwere Komplikationen bei denen es zu gefährlichen Folgeerkrankungen wie einer Gehirnhautentzündung oder einer Blutvergiftung kommt. Besonders Menschen mit geschwächtem Immunsystem gehören zur Risikogruppe für schwere Verläufe. Dazu zählen beispielsweise ältere Menschen, HIV-Patienten, Alkoholkranke und Personen mit Diabetes.
Schwangere sind besonders gefährdet
Fast die Hälfte aller Listeriose-Fälle betreffen Schwangere, da sich das Immunsystem während einer Schwangerschaft verändert und es so anfälliger für die Bakterien wird. Die Listerien können außerdem auf das ungeborene Kind übertragen werden und so im schlimmsten Fall zu einer Früh- oder Totgeburt führen.
Listeriose ist meldepflichtig
Listeriose gehört in Deutschland zu den meldepflichtigen Krankheiten. Wer das betroffene Produkt verzehrt hat und im Anschluss die hier beschriebenen Symptome oder ein generelles Unwohlsein verspürt, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen und auf eine mögliche Listeriose hinweisen. Da die Erreger noch Wochen nach der Erkrankung im Darm verbleiben, ist eine besondere Hygiene der Sanitäranlagen ratsam, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.