Präventionsgesetz zur Stärkung der Vorsorge
21.03.2015
Mit dem „Gesetz zur Gesundheitsförderung und Prävention“ (Präventionsgesetz), das am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird, soll insbesondere die gesundheitliche Vorsorge von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. So will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit dem Gesetz die Wichtigkeit des Impfschutzes herausstellen. Die Impfpflicht sei kein Tabu mehr, erklärte er gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Zukünftig sollen Eltern, deren Kinder in einer Kita angemeldet werden, eine ärztliche Beratung zu den empfohlenen Impfungen in Anspruch nehmen, über die ein Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden. Dadurch sollen mehr Kinder geimpft werden. Gleichzeitig soll Impfen aber freiwillig bleiben.
Durch Präventionsgesetz soll Impflücke geschlossen werden
Gröhe will mit dem Präventionsgesetz auch die Impflücke bei Jugendlichen schließen. „Wenn das nicht gelingt, darf eine Impfpflicht kein Tabu sein", so Gröhe gegenüber der Nachrichtenagentur. „Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen fehlen noch wichtige Schutzimpfungen, etwa die gegen Masern." Mit dem Gesetz würden wichtige Schritte unternommen, um die Impfbereitschaft zu erhöhen. „Wir müssen alle Gesundheits-Routineuntersuchungen nutzen, um den Impfschutz zu überprüfen", erklärte Gröhe weiter. „In den parlamentarischen Beratungen zum Präventionsgesetz müssen alle Möglichkeiten auf den Tisch, die dazu beitragen, dass mehr Kinder und Erwachsene gegen gefährliche Infektionskrankheiten geschützt sind." Das Präventionsgesetz soll im Sommer in Kraft treten, „rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit, in der es üblicherweise vermehrt zu Erkrankungswellen kommt".
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll Kassen bei der Prävention unterstützen
Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren das Gesetzesvorhaben aufgrund der geplanten Finanzierung. Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur von einer Quersubventionierung durch Versichertengelder. Ab 2016 sollen die Kassen sieben statt der bisher gezahlten 3,09 Euro pro Versicherten und Jahr in die Gesundheitsvorsorge investieren. Für Jugendliche soll bis zu ihrem 18. Lebensjahr zudem eine zusätzliche Untersuchung vorgesehen werden.
Besonders kritisch sehen die Kassen, dass von den 220 bis 240 Millionen Euro Mehrausgaben, die auf sie zukommen, rund 35 Millionen Euro der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese solle die Krankenkassen „bei der Erbringung von Leistungen zur Prävention" unterstützen. „Für die Präventionsaufgaben der einzelnen Krankenkassen braucht es keine zentralistische Bundesbehörde als Subdienstleister. Wenn der Bund seine eigene Behörde besser finanzieren möchte, dann muss er das selbst machen und nicht aus den Portemonnaies der Beitragszahler", so Kiefer. (ag)
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