Grüne wollen bei Ärztepfusch mehr Rechte für Patienten
16.03.2015
Die Grünen setzen sich für mehr Patientenrechte bei Ärztepfusch ein. Bestehende Regelungen reichen noch nicht aus. Schätzungen über die Zahl der Behandlungsfehler in Deutschland reichen bis zu 170.000 pro Jahr.
Mehr Rechte für Patienten gefordert
Die Grünen verlangen bei Ärztepfusch mehr Rechte für Patienten, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ). Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, sagte demnach gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), „dass die verfahrenstechnischen Hürden für geschädigte Patientinnen und Patienten“ auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes „immer noch zu hoch sind“. Dies zeige sich insbesondere daran, dass die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Behandlungsfehlern nicht zugenommen habe. Damit Patienten eine faire Chance vor Gericht hätten, muss die Beweislast für Betroffene laut der Politikerin weiter gesenkt werden.
Patientenrechtegesetz hat nicht erhoffte Wirkung erzielt
Wie die FAZ schreibt, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, dass sich in den Jahren 2010 bis 2013 die Zahl der Verfahren vor Amts- oder Landgerichten gleichbleibend bei etwa 10.000 Fällen bewegte. In der Antwort, die der dpa vorliegt, heißt es, dass die Zahlen für 2014 noch nicht vorlägen. Von den Grünen wird daraus geschlossen, dass das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz nicht die erhoffte Stärkung der Opfer gebracht habe.
Überwachung der ärztlichen Berufspflichten
Die schwarz-rote Bundesregierung steht den Angaben zufolge einer zentralen Erfassung von Verfahren zu ärztlichen Behandlungsfehlern und deren Veröffentlichung skeptisch gegenüber. So wird in der Antwort mitgeteilt, dass gegen eine bundeseinheitliche Auswertung von Verfahren in Arzthaftungssachen spreche, dass die Überwachung der ärztlichen Berufspflichten wie auch die Rechtsprechung der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte dazu nach dem Grundgesetz Aufgaben der Länder seien.
Bis zu 170.000 Behandlungsfehler jährlich
Die Grünen meinen hingegen, dass die Bundesregierung für ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle sorgen sollte. Des Weiteren sollte die Regierung ein Fehler- und Risikomanagement in Kliniken gesetzlich verankern, damit auch diese gezwungen seien, sich mit Fehlern auseinanderzusetzen. Laut Bundesgesundheitsministerium reichen die Schätzungen über die Zahl der Behandlungsfehler von 40.000 bis 170.000 pro Jahr. In etwa zwei Drittel der Fälle würden die Behandlungsfehler im stationären Bereich (Krankenhäuser) passieren und das weitere Drittel ereigne sich in Arztpraxen.
„Einrichtung eines Härtefallfonds erforderlich“
Klein-Schmeink meinte: „Für schwer geschädigte Patienten, deren Fall ungeklärt bleibt, ist die Einrichtung eines Härtefallfonds erforderlich. Ein solcher Fonds schafft für die Geschädigten und die Behandelnden gleichermaßen eine Erleichterung und ist eine Antwort für die Fälle, in denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken verbunden sind.“ Die Bundesärztekammer hatte in der Vergangenheit Berichte über die Zahl von Behandlungsfehlern relativiert und darauf verwiesen, dass sich deren Zahl, gemessen an der Gesamtzahl aller Behandlungsfälle im „Promillebereich“ bewegt. (ad)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.