Geflügelpest: Brandenburg meldet bundesweit ersten Vogelgrippe-Fall der Saison
Die Geflügelpest ist zurück in Deutschland. In Brandenburg ist nach Angaben der Landesregierung der bundesweit erste bestätigte Fall von Vogelgrippe mit dem Virus H5N8 in dieser Saison aufgetreten. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt geworden.
In Brandenburg ist bei einem verendeten Wildvogel (Blessgans) der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden, berichtet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) in einer Mitteilung. Den Angaben zufolge befindet sich der Fundort im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze.
Risikoeinschätzung wurde aktualisiert
Wie das Brandenburger Verbraucherschutzministerium erklärt, breitet sich der Subtyp H5N8 seit Jahresbeginn sehr schnell in Osteuropa aus (unter anderem in Polen).
Aufgrund dieses plötzlichen und massiven überregionalen Ausbruchsgeschehens von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAIV) des Subtyps H5N8 in Geflügelbetrieben in Osteuropa hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Risikoeinschätzung aktualisiert (Stand: 16.01.2020):
- Das Risiko eines direkten Viruseintrages in deutsche Geflügelbetriebe durch Lebendtransporte aus EU-Mitgliedstaaten wird als gering erachtet.
- Das Risiko eines Eintrags durch HPAIV kontaminierte Gegenstände aus den betroffenen Regionen (Fahrzeuge, Kleidung, Schuhe) wird als mäßig eingestuft.
- Für Wassergeflügelhaltungen in Deutschland wird das Risiko als mäßig eingeschätzt.
- Das Risiko eines Eintrags von HPAIV in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte Kontakte zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln wird als gering eingestuft.
Der erste nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland
Den Angaben zufolge ist der Fund in Spree-Neiße aktuell der erste von einem Labor nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland.
„Ein Grund für die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen für die Hausgeflügelhaltungen besteht unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes aktuell nicht“, erklärt Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.
„Wir beobachten das Seuchengeschehen sehr aufmerksam. Das fortlaufende Geflügelpest-Monitoring bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Brandenburg wird jetzt deutlich intensiviert“, so die Politikerin.
„Zur Verhinderung der indirekten Einschleppung des hoch ansteckenden Erregers sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und zu verstärken.“
Übertragung über infizierte Lebensmittel ist unwahrscheinlich
Wie es in der Mitteilung heißt, sind Infektionen des Menschen mit H5N8 bisher nicht bekannt. Laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel unwahrscheinlich.
Andere Subtypen, wie H7N9 sind jedoch nachweisbar auf den Menschen übertragbar und können typische Vogelgrippe-Symptome wie Fieber, Husten und Halsschmerzen auslösen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV): Geflügelpest-Erreger H5N8 bei einem Wildvogel in Brandenburg nachgewiesen, (Abruf: 21.01.2020), Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): Aviäre Influenza (AI) / Geflügelpest, (Abruf: 21.01.2020), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.