H5N8: Hochpathogene Geflügelpest in Niedersachsen festgestellt
17.12.2014
Wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, ist "in einem Geflügelzuchtbetrieb in Cloppenburg die Geflügelpest festgestellt worden". Einer Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) zufolge handelt es sich dabei "um den hochpathogenen Subtyp H5N8, der bislang ausschließlich in Asien vorkam und im November erstmals in Europa auftauchte". Unter anderem war damals neben Zuchtbetrieben in den Niederlanden und Großbritannien auch ein Zuchtbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern betroffen. Der Subtyp sei hochansteckend und führe bei Zuchtgeflügel in der Regel zum Tod der Tiere.
Für den betroffenen Betrieb in Cloppenburg verhängte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium ein 72-stündiges Transportverbot für Geflügel in oder aus dem Kreis. Darüber hinaus müssen die 20 000 Tiere des cloppenburger Hofes jetzt alle gekeult werden. Zudem gelte laut Pressemitteilung die vom FLI Ende November abgegebene Risikobewertung auch für diesen Fall und habe damit auch weiterhin Bestand. Sie sieht die Aufstallung „von Geflügel risikobasiert, zumindest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wildvogel-Rastplätzen befinden“ vor. „Außerdem sollten die Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen strengstens eingehalten werden.“ Auf welchem Wege die bislang nur endemisch vorkommende Tierseuche von Asien nach Europa gelangt ist, sei bislang unklar. Möglich sei neben der Einschleppung durch Futter, Waren oder Wasser auch eine Übertragung durch Zugvögel. An der genaueren Ursachenforschung beteiligt sich in Deutschland das FLI.
Mecklenburg-Vorpommern lockert Stallpflicht
Ungeachtet des jüngsten Ausbruchs des H5N8 Erregers will Mecklenburg-Vorpommern die Stallpflicht wieder lockern. Lediglich in der Nähe von Risikogebieten und Gewässernähe solle die Stallpflicht auch weiterhin gelten. Allerdings würden die Untersuchungen von erlegten Wildvögeln und Kotproben von Wildgänsen und Enten aus Sicherheitsgründen weitergeführt und bei auffälligen Untersuchungsergebnissen die Stallpflicht erneut eingeführt werden. Da die Eintragswege des Erregers bislang unbekannt sind, forderte Til Backhaus, Agrarminister in Mecklenburg-Vorpommern die Geflügelzüchter auf, die geltenden Sicherheitsmaßnahmen auch weiterhin strikt zu befolgen und den Kontakt zwischen Zucht- und Wildvögeln, zu unterbinden.
Übertragung auf Menschen unwahrscheinlich
Der Pressemitteilung des FLI zufolge sind „Infektionen des Menschen mit diesen H5N8 Viren … bislang nicht bekannt; dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen gegenwärtig nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher sind erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.“
Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht hinsichtlich der Übertragung auf Menschen derzeit keinen Grund zur Beunruhigung, obwohl auch das RKI eine solche Übertragung nicht ausschließt. Sollten sich doch Menschen mit dem Virus infizieren, äußert sich dies anfänglich durch grippeähnliche Symptome wie Fieber, Husten, Atemnot und Halsschmerzen (mehr auch hier: Vogelgrippe-Symptome). Die Mehrheit der H5N1 Fälle, die bekannt sind, litt an Durchfall, Bauchschmerzen und Erbrechen. Im weiteren Verlauf der Krankheit kommt es gehäuft zu Lungenentzündungen, die im schlimmsten Fall mit einem Lungenversagen und damit tödlich enden. Ca. die Hälfte aller mit der H5N1 Variante Infizierten hat dieses Schicksal getroffen.
Die Weihnachtsgans ist nicht in Gefahr
Verbraucher, die sich Sorgen wegen der traditionellen Weihnachtsgans machen, können dagegen unbesorgt sein. Eine Übertragung kann den derzeitigen Forschungsergebnissen zufolge ausgeschlossen werden. (jp)
Bild: Clarissa Schwarz / pixelio.de
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