Ein Mann muss für zehn Monate ins Gefängnis, weil er sich als ohne staatlich geprüfte Ausbildung als Heilpraktiker ausgegeben hatte und vermeintliche Behandlungen durchführte.
09.03.2011
Ein 47-jähriger Mann hat über einen längeren Zeitraum sich als Heilpraktiker ausgegeben, obwohl er über keine entsprechende Ausbildung nach dem Heilpraktikegesetz (HPG) verfügte. Unter anderem „behandelte“ der Angeklagte mit Akupunkturnadeln und renkte vermeintliche Fehlstellungen der Wirbelsäule wieder ein. Das Schöffengericht Landsberg hat den Mann nun zu einer Haftstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Laut Berichten des Bundes Deutscher Heilpraktiker e.V. führte der Verurteilte vor allem „Behandlungen“ bei Frauen durch, die er zuvor übers Internet kennenlernte und mit denen er gleichzeitig auch Liebesbeziehungen pflegte. Zusätzlich nahm der Mann auch noch Behandlungen im Freundeskreis vor. Seine „Diagnose“ las er oftmals ungefragt aus der Händen der Geschädigten und „therapierte“ unter anderem auch nach dem Konsum von ein paar Gläsern Wein. Zwar konnten die vermeintlichen Behandlungen niemanden der Geschädigten eine Linderung verschaffen, einen gesundheitlichen Schaden richtete der Mann glücklicherweise dennoch nicht an.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte zunächst alle Vorwürfe und versuchte seine Taten durch Emails zu belegen, an deren Echtheit allerdings das Gericht große Zweifel hegte. Erst nachdem die Beweislast erdrückend war, räumte der Mann ein, auch unerlaubter Weise Akupunkturen durchgeführt zu haben. Die späte Reue und zehn weitere Vorstrafen veranlassten das Gericht, den „falschen Heilpraktiker“ zu zehn Monaten Haft zu verurteilen. Lediglich der Umstand, dass der Mann kein Geld für seine Dienste genommen hatte, ließ das Urteil etwas abmildern.
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Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de
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