Klage gegen Chefarzt – Patientin nach OP verstorben
Fehler bei medizinischen Eingriffen sind durchaus keine Seltenheit, wobei schlimmstenfalls tödliche Folgen drohen. So auch in dem aktuellen Fall, bei dem laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft Mosbach (Baden-Württemberg) die fehlerhafte Operation eines 58-jährigen Arztes an einer Patientin im Krankenhaus in Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis) den Tod der Frau verursacht. Vor dem Landgericht Mosbach musste sich der Arzt nun wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge rechtfertigen.
Der Angeklagte habe die damals 30-jährige Patientin als Chefarzt an dem Krankenhaus in Buchen im Juli 2012 operiert und dabei eine nicht vorgesehene Entfernung der halben Leber (Hemihepatektomie) vorgenommen, so die Anschuldigung. Zudem sei dem Arzt bewusst gewesen, dass die Frau nicht über den Eingriff aufgeklärt wurde. Vor dem Landgericht Mosbach ist der Fall am Freitag behandelt worden, wobei sechs Zeugen und ein Sachverständiger ihr Aussage machten. Zudeme haben mehrere Nebenkläger und deren Vertreter dem Prozess beigewohnt.
Nicht vorgesehene Entfernung der halben Leber
Die durchgeführte Hemihepatektomie war den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge nicht im Operationsplan vorgesehen und die Patientin wurde über diese zudem nicht aufgeklärt. Der Angeklagte habe gegen ärztliche Behandlungsregeln beziehungsweise gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen. Dies hätte der Mediziner nach Auffassung der Anklage erkennen müssen. Im Anschluss habe sich der operative Eingriff derart dramatisch gestaltet, dass die Patientin in das Universitätsklinikum Mannheim verlegt werden musste, wo sie kurz darauf aufgrund der durch den Angeklagten verursachten Schäden verstorben sei.
Insgesamt wurden im Verlauf der Verhandlung mehr als zehn Zeugen angehört. Unter ihnen waren einige Angehörige und Freunde, aber auch Pflegekräfte der Klinik, die an diesem Tag Einsatz hatten. Die Operation “sei sehr stressig für Alle gewesen”, sagte eine Zeugin.
Professor Christoph-Thomas Germer, der als Sachverständiger in den Prozess berufen war, warf dem Kollegen fachliche Mängel vor: “Die Versorgung war nicht adäquat. Die Versäumnisse während der Operation sind der Grund für den Tod der jungen Frau durch Multi-Organ-Versagen.”
Der Anwalt der Familie beklagte das große Leid. Die Operation habe “für die Familie ungeheure Folgen, dennoch fehlt bis heute eine Entschuldigung”, so sein Vorwurf.
Ehemaliger Chefarzt bedauert Fehler
“Ich bedauere den Operationsverlauf zutiefst”, sagte der 58-Jährige Angeklagte gleich zum Anfang der Verhandlung. Der ehemalige Chefarzt sagte, er arbeite nicht mehr in der Klinik und habe sich Erwerbslos melden müssen.
Laut Oberstaatsanwalts Franz-Josef Heering hätte der schwerwiegende Verlauf verhindert werden können. Dem Angeklagten warf der Staatsanwalt “verschiedene grobe, nicht nachvollziehbare Fehler” und “Verstöße gegen die Regeln ärztlicher Kunst” vor.
Das Gericht verurteilte den Arzt zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Es läge eindeutig eine Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall vor. Der Verurteilte kann jedoch Berufung einlegen.
Aufklärung von Behandlungsfehlern erforderlich
Grundsätzlich ist der Nachweis von Behandlungsfehlern ein durchaus kompliziertes Verfahren, auch wenn sich hier in den vergangenen Jahren einiges im Sinne der Patientenrechte verbessert hat. Bei Behandlungsfehlern mit Todesfolge besteht zudem die Schwierigkeit, das die wichtigsten Zeugen, nämlich die betroffenen Patienten, keine Aussage mehr machen können. Auch haben ihre Hinterbliebenen oft andere Sorgen, als sich um eine Klage wegen vermeintlicher Behandlungsfehler zu kümmern. Im Sinne weiterer Patienten ist es jedoch zu begrüßen, wenn hier eine möglichst umfassende Aufklärung erfolgt, insbesondere, um vergleichbare Fehler künftig zu vermeiden. (fp)
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